Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

5 Antworten

Prüfe den Parallelfall des Par. 142 StGB, bei dem ein Minderjähriger im Straßenverkehr verletzt wird und sich mit dem Entfernen von der Unfallstelle durch den Unfallverursacher einverstanden erklärt und auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet. Da wirst Du fündig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Luisa343 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:45

was sagt mir das über das tätowieren

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Luisa343 
Fragesteller
 02.03.2022, 14:14
@Dachtichsmir

Achso, aber mit 14 ist man meiner Meinung nach nicht fähig dazu, alle Folgen und Risiken weitgehend zu überdenken ?

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Dachtichsmir  02.03.2022, 14:28
@Luisa343

Natürlich nicht, aber es ist aus dem Empfängerhorizont, mithin aus Tätersicht zu prüfen. Wie gesagt: Schaue Dir die Rechtsprechung diesbezüglich bei Verkehrsunfällen mit Minderjährigen an. Wenn der erwachsene Kraftfahrer auf die Erklärung des minderjährigen Opfers, er könne fahren, es sei ja nichts passiert, vertraut, kann das böse enden, wenn dann die Erziehungsberechtigten eine Strafanzeige erstatten.

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Na so "talentierte und sorgfältig" kann L. nicht sein, wenn sie ne 14 jährige sticht ;-)

Darüber hinaus gibt es erst ein "Verbrechen" wenn die Minderjährige preisgibt, wo (und vom wem) es gemacht wurde.

Desweiteren sieht die Situation schon wieder anders aus, wenn sich Minderjährige selber tätowieren (Eigenverletzung <--> Körperverletzung dritter).

Und das Alter (wann man sich tätowieren lassen darf) wurde rechtlich nicht festgelegt. Das Alter "18 Jahre" wurde in einem sozialen Handschlag so beschlossen, weil sich alle darüber einig sind, das es sinnvoll ist.

Ich hab mir meine ersten Tattoos mit 13 selber gestochen, und das ist später zum Beruf beworden btw... mach das seit mittlerweile 33 Jahren.

So kann es auch laufen... das man "Kindern" (wann ist man heutzutage noch ein Kind?) eine potentielle Berufliche Laufbahn durch altmodischen moralischen Quatsch verbaut (wie in deinem Beispiel oben).

228 geht durch, keine strafbare KV. Hier ist ja genau geschildert was sie gemacht hat und scheinbar wurde nichts ausgelassen.

Havenari  01.03.2022, 21:49

Bei

Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen

stellt sich allerdings die Frage, ob die Einsicht in die Konsequenzen der gegebenen Einwilligung vorhanden und die Fähigkeit dazu gegeben war.

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nanfxD  01.03.2022, 23:11
@Havenari

Die Einwilligung kann im Nachhinein nicht widerrufen werden

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nanfxD  01.03.2022, 23:17
@Havenari

richtig, wie gesagt ich seh hier Einwilligung + da auch Einsicht +

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Grinzz  01.03.2022, 23:21

Der Sachverhalt gibt doch schon einen Hinweis auf die Lösung: Der Vater spricht vom Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Er will damit sagen: Selbst wenn es eine Einwilligung gab, sie war sittenwidrig!

Hier sollte der Schwerpunkt der Prüfung liegen! Das die 14-jährige einsichtsfähig ist, daran bestehen mE wenig Zweifel. Aber war die Einwilligung in die KV sittenwidrig?

Hierüber kann man bestimmt vortrefflich streiten, was meinst du?

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nanfxD  02.03.2022, 00:13
@Grinzz

Grob gesagt heute kein Verstoß mehr tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft. AbeR ja, da geht alles

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In Belgien und der Schweiz wäre der Fall ganz legal, weil man dort nur urteilsfähig sein muss, und das wird im Allgemeinen ab der 6. Klasse Primarschule unterstellt.

In Deutschland leider nicht, weil man hier unter 18 nicht allein einwilligen kann.

Festgenommen würde aber auch in Deutschland wegen sowas niemand. Die Eltern könnten zwar Anzeige erstatten, dann würde die Polizei entweder ins Studio kommen, oder die Tätowierin würde vorgeladen und könnte sich zur Sache äussern oder auch nicht.

Wenn sie es nur einmalig oder alle Jahre mal mach wird es aber mangels öffentlichem Intresse eingestellt. Nur wenn sie es häufger machen würde bzw. häufiger deshalb angezeigt würde, dann würde es wahrscheinlich eine Geldstrafe geben. Und in besonders krassen Fällen, wenn sie z.B. 20x angezeigt würde das sie Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern tätowiert hat, könnte ihr das Gewerbe auch komplett untersagt werden.

Bin kein Jurist, habe mich aber mit den rechtlichen Aspekten des Tätowierens durchaus beschäftigt.

§228 StGB kann hier nicht angewendet werden, da S. mangels Volljährigkeit überhaupt nicht in der Lage ist, eine rechtswirksame Einwilligungserklärung abzugeben. Eine solche rechtswirksame Einwilligung können ausschließlich die Erziehungsberechtigten abgeben. Insofern trifft L. die volle Härte von §226 (1) Satz 3 in Verbindung mit (2).

nanfxD  01.03.2022, 21:02

Einwilligung =\= Geschäftsfähigkeit.

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nanfxD  01.03.2022, 23:14
@Havenari

Richtig, aber die ist hier wohl gegeben. a.a. Natürlich vertretbar

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Havenari  01.03.2022, 23:20
@nanfxD

Woran erkennst du das?

Und wenn nächste Woche ein Zwölfjähriger ein Arschgeweih haben will?

Eine Zehnjährige ein Industrial?

Ein Achtjähriger ein Prince-Albert- Piercing?

Woran machst du fest, wer eine Einwilligung geben kann?

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Grinzz  01.03.2022, 23:24
@Havenari
Woran machst du fest, wer eine Einwilligung geben kann?

Sinnvollerweise am Einzelfall 😉

Ist ein 16-jähriger einsichtsfähig? Ein 17-jähriger? Ein 17,92-jähriger? Ein 18-jähriger?

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Luisa343 
Fragesteller
 02.03.2022, 09:20

dürften sie eine Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern tätowieren

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Hamburger02  02.03.2022, 09:48
@Luisa343

Das Problem liegt vor allem darin, dass das Gesetz keine konkrete Altersbeschränkung vorsieht. Entscheidend ist letztlich die "geistige Reife", ob eine Einwilligungserklärung eines Minderjährigen rechtlich anerkannt wird oder nicht. Aber wie soll der Tätowoerer die geistige Reife überprüfen und sieht das ein Richter eventuell ganz anders? Sofern keine Einwilligungserklärung der Eltern vorliegt, muss der Tätowierer jederzeit damit rechnen, von den Eltern eines tätowierten Minderjährigen wegen Körperverletzung angzeigt zu werden. Da die Gerichte zunächst in der Regel davon ausgehen, dass genügend geistige Reife erst mit der Volljährigkeit vorhanden ist, müsste der Tätowierer im konkreten Fall nachweisen, dass die bei einem tätowierten Minderjährigen auch schon vor der Vollljährigkeit vorlag und das wird sehr schwierig.

Insofern begibt sich eine Tätowierer auf ganz dünnes Eis, wenn er Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern tätowiert, weshalb das seriöse Tätowierer auch grundsätzlich ablehnen. Neben der strafrechtlichen Ahndung könnte das nämlich auch erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, die ihn in den Ruin treiben könnten.

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