Fotorechte von fotografierten amateur Sportlern?
Hi,
Ich würde gerne wissen wie es sich rechtlich verhält wenn bei einem Amateur Fußballspiel Fotos gemacht und veröffentlicht werden und ich alleine oder in der Aktion (z.b Kopfballduell) zusehen bin. Wem gehören die Rechte? Facebook Fotograf mir? Muss man mich nicht fragen? Kann ich verklagt werden wenn ich Fotos von mir verwende die wer anderes gemacht hat?
DANKE !
Und bitte nicht auf Google verweisen, Herr Google weiss auch nicht alles oder drückt sich schwer aus für Leihen.
MfG
3 Antworten
Sportereignisse wie Fußballspiele zählen zu Versammlungen. Und dabei gibts keine Rechte am eigenen Bild weil die Sportler damit rechnen müssen, dass das Ereignis dokumentiert wird. Siehe Absatz 3 hier:
§ 23 KunstUrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Die Bildrechte liegen also beim Fotografen. Ein einfaches Verwenden deinerseits, weil du auf dem Foto bist, ist eigentlich Urheberrechtsbruch. Theoretisch müsstest du also fragen, ob du die Bilder verwenden darfst. Praktisch sind die meisten Fotografen was sowas angeht aber recht locker und setzen nicht direkt ne Klage auf.
Also dem Fotografen gehören die Bilder. Er hat sie gemacht. Allerdings hat jeder Mensch auch ein Recht am eigenen Bild, das heißt man darf Fotos, auf denen andere Leute sind nicht ohne deren Zustimmung in Netz stellen oder dergleichen.
Du wiederum solltest zumindest den Fotografen kontaktieren und fragen, ob du sein Foto verwenden darfst und solltest ihn auch entsprechend als Urheber nennen.
Häe? Das musst du mir jetzt mal erklären. In wie weit das deiner Aussage nicht widerspricht, wenn im Gesetz das komplette Gegenteil steht.
Die Aussage, man habe ein Recht am eigenen Bild ist der allgemeine Fall, deine Aussage zu den öffentlichen Versammlungen regelt einen speziellen Fall. Dieser ist in der beschriebenen Situation zutreffend, widerspricht aber dem grundsätzlichen Recht am eigenen Bild nicht. Es wird lediglich eine Ausnahme geregelt, nämlich die der Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung.
Der FS hat aber nicht nach dem allgemeinen Fall gefragt, sondern nach einem sehr konkreten Fall.
Deshalb auch der zweite Absatz, mit einer konkreten Aufforderung für den FS und seinen Fall.
Es kommt immer drauf an. Sobald du sie hochgeladen hast muss FB erstmal davon ausgehen, dass es im Einvernehmen ist und bei einem öffentlichen Spiel, müssen die Spieler mittlerweile davon ausgehen, dass fotografiert wird. Gibt es ein Problem mit dem Foto muss das im Einzelfall geklärt werden.
Wie immer viel Halbwissen unterwegs hier. Eine Veröffentlichung von Bildern von öffentlichen Versammlungen ist erlaubt.
§ 23 KunstUrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)