Fortbildungspflicht für Rettungssanitäter
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Fortbildungspflicht der Rettungssanitäter in NRW. Ich weiß, dass diese in NRW 30h/Jahr beträgt. Nun ist bei mir das Problem: ich habe im Nov letzten Jahres meinen RS gemacht und konnte aufgrund von Krankheit leider keine Fortbildungsstunden machen, dies will ich nun im Dez in einem Intensivkurs nachholen. Nun meine Frage: eigentlich läuft mein Jahr ja im November ab, erlischt mein RS dann gänzlich oder darf ich sobald ich im Dezember die 30h gemacht habe wieder?
Bitte keine Antworten wie "das merkt doch eh keiner für einen Monaten" ich suche wirklich eine fachlich kompetente Antwort, da ich bis jetzt leider nicht im RettG NRW nichts dazu gefunden habe. Vielen Dank
2 Antworten
Der RS verfällt nicht, wenn man die Fortbildungsstunden nicht gemacht hat. Aber der RD-Betreiber kann und wird dir den Einsatz auf den Rettungsmitteln verbieten. Die Fortbildungsstunden werden immer im Kalenderjahr gerechnet. Sprich in der Zeit vom 1.1. bis zum 31.12. jedes Jahr. Somit mach dir da mal keinen Stress, du darfst im Nov und Dez getrost fahren.
Hi!
Ich würde das mit deiner Ausbildungsstelle klären. Eigentlich sollte es da eine Kulanzregelung geben, denn du warst ja krank.
Ich nehme mal an, dass du den RS im Rettungsdienst und nicht nur im Katastrophenschutz einsetzt. Ich komme aus Hessen und da kann der RS im KatS nicht verfallen.
Ich persönlich hatte so etwas mal mit meinem Ausbilderschein und ich musste drei Tage mehr Fobi machen und eine kleine Prüfung ablegen und die Sache war wieder im Lot.
Viele Erfolg & Grüße, Hirt82