Fisch halal ohne halal geschlachtet?

5 Antworten

Gott hat uns die Meerestiere gesondert freigegeben. Sie sind also immer Halal. Es wäre auch nicht sinnig einen Fisch wie ein Kalb zu schächten.

Zumal der Sinn dahinter ist, einem Tier die möglichst schmerzloseste Schlachtung zu geben, denn Tiere sollen nicht leiden. Und das wäre bei einem Fisch nicht der Fall.

Fische müssen natürlich nicht islamisch geschächtet werden! Ansonsten:

Landtiere, deren Fleisch verzehrt werden darf
Die Landtiere, deren Fleisch verzehrt werden darf, werden in vier Gruppen unterteilt:
Nutztiere, wie Rind, Büffel, Schaf, Ziege, Kamel, Esel, Huhn, Gans, Ente und Pute.
Wildtiere, wie Reh, Hirsch, Wildrind, Gazelle, Bergziege, Hase, Zebra und Giraffe.
Vögel, die keine Raubvögel sind, wie Spatz, Taube, Wachtel, Star, Schwalbe, Pfau, Wiedehopf und Papagei.
Heuschrecken. Durch die Sunneh ist es eindeutig belegt, dass der Verzehr von Heuschrecken erlaubt ist.(15)
(15) Selbst wenn die Heuschrecke schon tot ist aufgefunden wird, darf sie verspeist werden (Vgl. Reddul Muhtar, Band 9, Seite 512).

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 22

Landtiere, deren Fleisch nicht verzehrt werden darf
Schweine, Kadaver und Tiere, die nicht im Namen Allahs, sondern im Namen anderer"Gottheiten" geschlachtet wurden. Dies wurde von Allah dem Erhabenen im Edlen Quran eindeutig verboten.
Tiere, die ihre Beute mit ihren Reißzähnen erlegen, wie Wolf, Bär, Löwe, Tiger, Leopard, Zobel, Marder, Affe, Fuchs, Hyäne, Katze, Hund oder Wiesel.
Vögel, die ihre Beute mit ihren Krallen erlegen, wie Geier, Bussard, Adler, Möwe, Gabelweihe, Reiher, Kolkrabe, Krähe, Dohle, Elster, Rabe, Habicht oder Schmutzgeier. Das Fleisch von Vögeln, die Krallen besitzen, aber ihre Beute nicht mit diesen erlegen, ist zum Verzehr geeignet. Ein Beispiel dafür ist die Taube.
Tiere, die von Natur aus Ekel hervorrufen, wie Maus, Schlange, Schildkröte, alle Arten von Echsen, Maulwurf, Igel, Fledermaus, Skorpion, Zecke, Biene, Fliege, Floh und Laus.

Pferdefleisch

Pferdefleisch ist nach Imam Hanifeh (r.a.) mekruh tahrimen, nach Imam Ebu Yusuf (rah.) und Imam Muhammed (rah.) mekruh tenzihen.

Ebenda, S. 23-24

Folgende Teile eines geschlachteten Tieres dürfen nicht verzehrt werden (38)
Fließendes Blut
Männliche Genitalien
Weibliche Genitalien
Hoden
Harnblase
Drüsen
Gallenblase
(38) El-Fiqhul Islami, 3/667. Der Verzehr von Blut ist haram, der Verzehr der übrigen angegebenen Organe ist mekruh tahrimen.

Ebenda, Seite 28

Meines Wissens nach ja, da es ja keine Unterschiedlichen Wege gibt Fische zu schlachten. Man fischt sie einfach.

Wa aleykumu Salām wa rahmatullāhi wa barakātuh,

Allah ﷻ, der Erhabene und Gepriesene, sagt im Qur’ān Al-Karīm:

„Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Eßbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden; doch verboten ist euch die Jagd auf die Landtiere, solange ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet.“

(Surah Al-Mā‘idah/Ayah 96)

Es ist uns nicht vorgeschrieben, dass man die Fische halāl schlachten muss, bevor man sie verzehrt. Alle Fischsorten- bzw. arten sind für uns halāl (erlaubt)

Fische und anderes Meeresgetier muss nicht halal geschlachtet werden und kann nach belieben verzerrt werden. Außer Aas denke ich jetzt mal.