Firmung

4 Antworten

Jein.

Ja, sie kann Firmzeugin werden, Ihr braucht aber noch einen katholischen Paten für die Bücher. Sie macht trotzdem alles, was ein Pate halt so macht und der Katholik ist wirklich nur für die Bücher.

Codex iuris canonici, can. 874, § 2:

Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PaulPeter44  22.01.2024, 18:45

Sorry, aber es gibt keinen Firmzeugen. In dem Paragraphen, den du zitierst, geht es um Taufpaten, nicht um Firmpaten.

Chris428  22.01.2024, 23:01
@PaulPeter44

Ist analog:

Can. 893 — § 1. Damit jemand den Patendienst ausüben darf, muß er die in can. 874 genannten Voraussetzungen erfüllen.
§ 2. Es empfiehlt sich, daß [sic] als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat.

Nein, ein evangelischer Firmpate ist nicht möglich.

Der Firmpate muss gefirmt und noch Mitglied der rk Kirche sein. Eigentlich muss die Person auch älter als 16 Jahre sein, aber wenn die Person gefirmt ist, kann man da eine Ausnahme machen.

Was hier machnmal geantwortet wird, dass man einen kath,. und einen ev. Paten haben kann, betrifft nur die Taufe, da geht das. Dann wird die ev. Person eine Taufzeuge.

Bei der Firmung ist das nicht möglich. Es gibt keine Firmzeugen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.
Für den Firmpaten ist für die ganze Weltkirche u.a. festgelegt, dass er selber gefirmt sein muss.


deliamira 
Beitragsersteller
 20.01.2024, 18:06

Aber nicht Konfirmation oder?

omikron  20.01.2024, 20:26
@deliamira

Nein, Konfirmation ist etwas anderes und zählt in diesem Zusammenhang nicht.

evangelische Firmpate bekommen?

Nein - macht ja inhaltlich auch keinen Sinn. Formal kann man diesen einem katholischen Firmpaten natürlich zuordnen.