Fingerabdrücke?

7 Antworten

naja, schwierig -- du wirst ja von vielen Mitarbeitern an vielen Stellen viele Fingerabdrücke finden. Das hat, selbst für den fiktiven Fall, dass dieser Weg begangen wird, genau gar keine Aussagekraft.

Fingerabdrücke der Belegschaft beweise gar nichts, da sie auf ganz natürliche Weise zum Tatort belangt sein können. Daher werden erst gar keine genommen.

Das darf nur die Polizei. Intern geht das nicht. Sollte die Behörde strafrechtliche Ermittlungen einleiten braucht man dafür nichts bezahlen. Aber es wird wohl niemand die ganze Belegschaft befragen, das wäre zu aufwendig.

mchawk777  26.08.2021, 17:06

Mal ganz von der Frage abgesehen, von welchen Gegenständen denn die Fingerabdrücke genommen werden sollen, wenn das Diebesgut ja weg ist? 😉

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mchawk777  26.08.2021, 17:11
@Dougan

...die natürlich von vielen Angestellten der Firma genutzt wird und demnach nicht wirklich was bringt. 🤪
So was würde ggf. was in den "Privatgemächern" was bringen, bei denen der zugangsberechtigte Personenkreis sehr eingeschränkt ist.

So oder so dürften kluge Diebe Handschuhe tragen. 😉

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Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung, ansonsten wäre es sowieso nicht legal.

Still  26.08.2021, 17:19

Fingerabdrücke können am Tatort immer und ohne richterliche Anordnung gesichert werden. Was du meinst, sind Fingerabdrücke von unverdächtigen Personen.

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Still  26.08.2021, 18:46
@Schimeck

Dann korrigiere bitte deine Antwort, denn so ist es eine falsche Antwort.

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Schimeck  27.08.2021, 00:34
@Still

Es ist keine falsche Antwort, denn alleine gesicherte Fingerabdrücke ohne Vergleichsmaterial führen ja wohl nicht zu einem Ergebnis.

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Still  27.08.2021, 07:47
@Schimeck

Was hat das mit einer richterlichen Anordnung zu tun?? Die Polizei darf auch bei Tatverdächtigen Fingerabdrücke nehmen, ohne dass dieses einen richterlichen Beschluss erfordert. Auf die Frage bezogen, kann die Polizei das Kollegium bitten, freiwillig Fingerabdrücke für die Aufklärung abzugeben. Erst falls sich ein Unverdächtiger weigern würde, wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.

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Schimeck  27.08.2021, 07:55
@Still

Ich weiß nicht warum Du hier jetzt die Polizei ins Spiel bringst, alleine der Teil der Frage "und was kostet das" deutet doch eindeutig auf eine interne Untersuchung innerhalb des Unternehmens hin.

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Still  27.08.2021, 07:56
@Schimeck

Hä, warum steht im Tag "Polizei"? Welches Unternehmen kennst du, dass Fingerabdrücke nimmt und auswertet????

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Schimeck  27.08.2021, 08:05
@Still

Eben, ich kenne KEIN Unternehmen, welches Fingerabdrücke abnehmen darf! Jetzt verstanden?

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Still  27.08.2021, 09:48
@Schimeck

Wäre ja auch Quatsch, wenn du von deiner Antwort abweichen würdest.......

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Schimeck  27.08.2021, 18:56
@Still

Nee, es wäre Quatsch, wenn ich meine Antwort ändern würde, weil für Geld kann keiner jemandem die Fingerabdrücke abnehmen. Punkt.

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Still  28.08.2021, 07:35
@Schimeck

Nur so, damit du am Ende der Diskussion weißt, worum es geht:

Die Frage lautet:

Während der Arbeit ist ein Diebstahl aufgetreten. Kann der Dieb anhand von Fingerabdrücken identifiziert werden und wie viel kostet das?

so lautet deine (juristisch falsche!) Antwort, denn in der Frage und den Tags steht überhaupt gar nichts von privaten Ermittlungen:

Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung, ansonsten wäre es sowieso nicht legal.

Wir (ja sogar du) wissen, dass es keine Organisation gibt, die Fingerabdrücke nimmt und auswertet. Insofern könnte auch kein Richter einer solchen Firma die "Erlaubnis" geben!?! Wozu auch, wo ein Richter doch die Staatsanwaltschaft und die Polizei damit beauftragen kann.

Aber, du bist nicht allein, denn irgend jemand hat dir ja ein "hilfreich" attestiert.

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Schimeck  28.08.2021, 12:01
@Still
Wir (ja sogar du) wissen, dass es keine Organisation gibt, die Fingerabdrücke nimmt und auswertet.

Und weiß das der Fragende auch? Denn schließlich will ja jemand anscheinend dafür Geld bezahlen.

Und mal ganz von dem abgesehen werden dort wahrscheinlich sowieso dutzende Fingerabdrücke von den Mitarbeitern sein, was sollte dann ein Fingerabdurckvergleich überhaupt bringen? NADA!

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Still  28.08.2021, 12:32
@Schimeck

Ich nehme mal an, dass der FS an eine Rechnung durch die Polizei denkt. Viele fragen hier auch, was für Kosten bei einer Anzeigenerstattung fällig sind.

Auf dem Portemonnaie werden unter Garantie nur die Abdrücke des Opfers und des Täters sein, ABER das wäre nur ein Indiz, da der Tatverdächtige auch durch eine normale Handlung seinen Abdruck dort hinterlassen haben kann. In seiner Anhörung müßte er aber eine plausible Erklärung abgeben. Falls er einen Kontakt mit dem Portemonnaie verneint, wird sein Fingerabdruck zum Beweis!

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nein, das wäre ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter