Findet ihr das normal, so früh aufzustehen?

10 Antworten

6 Uhr Arbeitsbeginn und dann Ware einräumen, vorbereiten etc. Da kann ich mir 6 Uhr als Arbeitsbeginn durchaus vorstellen..  Die Anfahrt ist ja leider "dein Problem"..

Herzlich willkommen in der Arbeitswelt!

Ja, es gibt Berufe, bei denen man um 6 Uhr in der Früh antreten muss. Es gibt auch welche, wo man bereits um 3 Uhr in der Früh da sein muss. Und es gibt welche, wo man bis um 6 Uhr am Morgen arbeiten muss.

Habt ihr über den Beginn der Arbeitszeiten nicht im Vorstellungsgespräch gesprochen? War dir nicht bekannt, in welches Unternehmen du eintrittst?

Auf Dauer freilich hilft eine Wohnung oder wenigstens ein möbliertes Zimmer unter der Woche in der Nähe der Arbeitsstelle schon weiter. Bei deinem langen Arbeitsweg drängt sich das ja fast auf, vor allem, weil ja auch die tägliche Zugfahrt nicht gerade umsonst ist.

Ansonsten kannst du, solange du den weiten Weg fahren musst, die Zeit im Zug auch verdösen. Ist nicht ultrabequem, aber man gewöhnt sich an solche Dinge. Stell dir aber einen Wecker, der dich rechtzeitig aus den Träumen bimmelt!

Diese Frage ist im Kern etwas lasch....nicht Aussagekräftig genug.

Jeder Mitarbeiter unterliegt dem Arbeitszeitschutzgesetz.

Dazu wäre es gut zu wissen:

Einmaliger Beginn zu dieser Zeit?

Arbeitszeitbeginn und Ende?

Pausenzeiten?

Das Alter des Arbeitnehmers?

In einer Bäckerei ist so etwas üblich.

Zuerst einmal, musst du dein Schuldenken ablegen.

Das Lotterleben ist nun vorbei.

Wenn ihr bereits um 06:00 uhr im Geschäft sein müsst, zählt auch schon die Arbeitszeit für dich. Wann der Laden öffnet, spielt keine Rolle.

Die Kunden kommen um 08:00 uhr und da muss alles eingeräumt und vorbereitet sein.

Das du um 04:30 mit dem Zug musst, ist leider dein persönliches Schicksal.

Du hättest ja auch Glück haben können eine Ausbildungsstelle in deiner Nähe zu finden.

Leonitas02  28.07.2017, 11:15

Ganz so ist es nicht, Sie haben keinerlei Information zum Alter und den Arbeitszeiten im gesamten, daher ist die Antwort nicht ausreichen und ebenso schwammig wie die gestellte Frage, es fehlen Informationen. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen durchaus eingehalten werden können.

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