Film FSK12 mit Kindern?

2 Antworten

Wenn die Erziehungsberechtigten deiner Schwester (eure Eltern) das explizit erlaubt haben und/oder dich beauftragt haben, auf deine Schwester aufzupassen, bist du eine erziehungsbeauftragten Person i.S.d. § 11 Abs. 2 JuSchG. Eine weitere Begleitung durch die Eltern ist dann nicht erforderlich.

Insofern: Ja, mit dir zusammen darf deine Schwester in den Film. Wenn ihr sicher gehen wollt, dass ihr an der Kasse nicht von einem schlecht gelaunten Mitarbeiter abgewiesen werdet, lasst euch von euren Eltern zur Sicherheit einen Schmierzettel mit ausdrücklicher Erlaubnis mitgeben.

kinder zwischen 6 und 11 dürfen auch in einen Film wenn entweder ein Erziehungsbrechtigter oder eine vom erziehungsberechtigten bestimmte erwachsene Person das Kind in's Kino begleitet.
Mit 19 darfst du also mit deiner Schwester in den Film, du solltest aber am Besten eine EInverständnis von euren Eltern mit nehmen, dass du als Begleitung bestimmt wurdes für den Filmbesuch