Fernseher Lautsprecher defekt?
Hi... Habe mir vor ein paar Monaten bei Amazon einen Fernseher von Phillips gebraucht gekauft ... Aber einen neu gebrauchten, wie es da stand... Dann habe ich alles angeschlossen... Erst funktionierte alles super, doch dann wurden auf einmal die Lautsprecher vom Klang komisch. Sie wurden auch viel Leiser und der Ton wurde irgendwie gedämpft... Und wenn man hinten etwas gegen den Lautsprecher schlägt, funktionieren sie kurz wieder. Hier der Fernseher ---> http://www.amazon.de/Philips-32PFL4258K-12-LED-Backlight-Fernseher-schwarz/dp/B00BP9R6BG/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1377958192&sr=8-3&keywords=Phillips+fernseher
2 Antworten
Hallo,
wenn der Kauf noch nicht allzu lange her ist, solltest Du Dir mal im Kaufvertrag die Bedingungen zu Garantie und Gewährleistung näher ansehen.
Gewerblicher Verkauf selbst gebrauchter Waren unterliegt mindestens 6 Monaten der Gewährleistung.
Wenn das noch passt, kannst Du mit Deiner Reklamation dort argumentativ ansetzen.
mfg
Parhalia
Auf Gebrauchtgeräte besteht eine gesetzliche Garantie von einem Jahr, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelt.
Verbraucherrechte
Zum
1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für
den Verbraucher einige Vorteile:
Neuwaren:
Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen
als angegeben.
Gebrauchtwaren:
Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second
Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt
bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von
Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.
Quelle: Wissen.de
ok Danke