Feldjäger

4 Antworten

Feldjäger nehmen zur jeden Tages und Nachtzeit Unfälle auf, WENN es sich um einen Unfall WÄHREND des Dienstes MIT einem Dienst-Kfz handelt.

Da das Dienst-Kfz Eigentum der Bundeswehr ist.

Während des Dienst darf der Soldat aus versicherungstechnischen Grünen NICHT mit seinem eigenem Pkw fahren.

Oder wenn ein Soldat während seines Dienstes angefahren wird, kann man noch unterstützen. Alles andere außerhalb des Dienstes ist Kameradenhilfe.

Sprich, fährt der Soldat in Uniform nach Hause und hat einen Unfall zu Hause (denn die Fahrt nach Hause gilt versicherungstechnisch als Dienstreise, wird aber auch nicht durch Feldjäger aufgenommen. Ist dann auch Sache der Polizei und nur versicherungstechnisch eventuell relevant) muss kein Feldjäger kommen, um den Unfall aufzunehmen.

Außerhalb des Dienstes Angelegenheit der Polizei.

Es gibt Situationen, wo der Feldjäger tätig werden muss, weil der Soldat, der sich nicht mehr im Dienst befindet, irgendwas angestellt hat. Das läuft aber unter § 17 Soldatengesetz Verhalten im und außer Dienst (Quelle wikipedia.de).

Es geht in diesem Wochenendfall nicht darum, ob ein Soldat gefahren ist, sondern ob es sich um ein Bundeswehr-Fahrzeug handelt.

Die Feldjäger kommen nur wenn er mit seinem Panzer einen Unfall gebaut hat. Am Wochenende lässt er den in der Kaserne.

Polizei - es sei denn es ist ein Dienstfahrzeug (Y-Nummer)