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Darf ein Polizist jemanden außerhalb der Dienstzeit festnehmen?

Frage von 123Fakename 123Fakename

Ich habe nämlich gesehen wie ein Auto einen Bus überholt hat und fast einen Unfall mit dem Bus auf der Gegenspur gebaut hat. Er konnte es nur durch eine Vollbremsung vermeiden. Und dann stand das Auto direkt vor dem Bus der Gegenspur, ich hoffe man kanns sich vorstellen.(Also ist ja der Autofahrer Schuld) Und wie es der Zufall wollte stieg sofort ein Polizist der grade (in Uniform) zur Arbeit gefahren ist aus dem Bus der überholt wurde aus und hat gleich die Personalien von dem Autofahrer aufgenommen.
Darf er das oder was darf er überhaupt(außerhalb des Dienstes)?
Und dürfte ich das auch?

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Antworten (16)

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    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Der Beamte ist immer im Dienst.

    Zu bestimmten Zeiten muß er, zu anderen darf er seinen Dienstgeschäften nachgehen.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Und wenn ein Beamter in seiner "Nicht-Dienstzeit" etwas entdeckt, dass seine dienstlichen Belange betrifft, dann muss er sich in Dienst versetzen.

    Kommentar von Zuko540 Zuko540Zuko540

    Wenn ein Beamter einen Dienstausweis hat und jemand falsch parkt darf der Beamte ihn auch darauf hinweisen.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Ein Beamter ist natürlich nicht immer im Dienst. Er kann sich jedoch jederzeit in Dienst versetzen und dann hoheitliche Maßnahmen durchziehen.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die Rechtsgrundlage ist nicht das sogenannte "Jedermansrecht", das jeden Bürger grundsätzlich zur vorläufigen Festnahme berechtigt, wenn ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundlage besteht schlicht darin, daß sich jeder Beamte jederzeit in den Dienst versetzen kann. So gesehen haben Beamte keine "absolute Freizeit". Ein Polizist hat lediglich nach dem sogenannten "Oppurtunitätsprinzip" die Möglichkeit, von einem Einschreiten abzusehen. Das darf er aber auch, wenn er im Dienst ist. Bei dem geschilderten Vorfall besteht aber schon der Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung und das ist eine Straftat.

  • 2
    Antwort von Reling Reling

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist ein Polizist NIEMALS außer Dienst. Er darf also auch außerhalb seine Dienstzeit polizeilich tätig werden.

    Du darfst das jedoch nicht. Die Jedermann-Festnahme würde hier nicht gestattet sein, da es sich bei der geschilderten Situation nicht um eine Straftat handelt.

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Warum?

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    warum "warum"?

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    weil der Dabbel nicht weis was der § 127 ist

    Kommentar von Reling RelingReling

    Greift hier nicht, denn hier liegt keine Straftat vor. Schrieb ich doch bereits.

    Du darfst einen Bankräuber auf frischer Tat festnehmen, aber nicht einen harmlosen Verkehrssünder.

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    der fragesteller hat doch gar nicht nach der vorläufigen festnahme gefragt, sondern nach der personaleinfeststellung...die darf er zwar auch nicht, aber §127 ist hier doch überhaupt nicht gefragt gewesen...warum greift ihr das denn dann überhaupt auf...??

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Genau. Ich wollte eigentlich wissen ob er die Personalien aufnehmen darf.

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    RatgeberHelden Antwort von colt1212 colt1212

    der polizist darf das, da er sich jederzeit in den dienst versetzen darf. dazu muss er nicht mal die uniform anhaben, der dienstausweis reicht vollkommen. du dürftest das nicht, da du nicht dazu berechtigt bist, die personalien von jemanden festzustellen. klar, fragen könntest du den autofahrer schon, ob er dir seine personaöleien gibt, aber dir gegenüber müsste er es nicht, dem polizisten gegenüber muss er das.

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    Antwort von Moritzburg Moritzburg

    Der Polizist darf das. Er ist sogar dazu verpflichtet!

    Du als "Normalbürger" darfst einen Menschen nur festhalten um eine offensichtliche Straftat zu verhindern, eine begangene Straftat beweisbar zu machen und um Leib und Leben anderer zu schützen bis staatliche Organe eintreffen.

    Es gibt bei dieser Art der Selbsthilfe allerdings Grenzen und verschiedene gesetzliche Regelungen! Pauschale Aussagen zu treffen ist also gefährlich, weil jeder Fall vor Gericht individuell betrachtet und bewertet wird!

    Es gibt z. B. auch irrtümliche Selbsthilfe, überzogene Selbsthilfe, irrtümliche Selbsthilfe im Affekt oder aus einer Panik-Situation heraus (asthenischer Affekt!).

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Ja, darf er. In Uniform so oder so ist er automatisch im Dienst. Er darf i.d.R. in Uniform auch kostenlos die Busse und Bahnen verwenden, auch wenn er auf dem Weg nach oder von daheim ist. Der Dienst fängt dann mit dem Anziehen der Uniform an. Auch wenn sie nicht bezahlt wird, diese Zeit, aber das darf solche Sachen immer und überall machen.

    Das darfst sogar Du, wenn Du z:B. eine entsprechende Straftat beobachtest, und kannst Die Person bis zum Eintreffen der Polizei, z,B. für deio Personalien festhalten.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    Richter, Beamte und Soldaten sind immer im Dienst und legen auch ohne ihre Dienstkleidung ihre Pflichten und auch ihre Rechte nicht in ab.

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    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3
    1. Ein Polizist darf überhaupt niemanden "festnehmen", sondern nur "vorläufig festnehmen".

    2. Personalien aufnehmen ist keine "Festnahme" und darf in begründeten Fällen jeder, auch du. Und die von dir geschilderte Situation ist sicherlich ein begründeter Fall.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Nein, Personalien darf nicht jeder aufnehmen. Schon gar nicht bei einem Verkehrssünder.

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Welche Rechtsnorm verbietet dies? Ich mache das ständig. Selbst von Leuten, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

    Kommentar von burkile burkile

    Wenn die Leute freiwillig die Personalien geben, selber die schuld. Als Privatperson hast du keine Rechtsgrundlage dazu.

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Wessen machen sich diese Leute denn "schuldig"?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Irrtum. Du bräuchtest eine Rechtsgrundlage, die dir die Möglichkeit gibt Personalien von Personen zu erheben, auch wenn diese sie dir nicht freiwillig geben wollen. Und eine solche hast du nicht.

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" sind mein und das Recht eines jeden Bürgers Personalien auszutauschen oder einseitig preiszugeben. In Deutschland ist immer noch das erlaubt, was nicht verboten ist und nicht das verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Oder gibt es ein Gesetz, dass ausdrücklich erlaubt, dass man auf dem Gehsteig zwei Schritte nach vorn und drei nach hinten geht? Trotzdem ist es nicht verboten, oder?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Deine Aussage, dass jeder Personalien aufnehmen darf, ist selbstverständlich so zu verstehen, dass quasi jeder dieses polizeiliche Recht hätte. Das ist aber nicht der Fall. Dass man sich natürlich Daten notieren darf, wenn die einem jemand gibt, ist keine Frage und derart selbstverständlich und belanglos, dass es nicht erwähnt werden muss. Gegenüber einem Polizisten ist man aber zur Preisgabe der persönlichen Daten verpflichtet, gegenüber dir nicht.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Du erzählst einen Quark. Unglaublich!

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Das mit den Personalien aufnehmen dürfen ist so eine Sache...nach dem Perso fragen darf in der Tat jeder, ob er ihn dann auch zu sehen bekommt ist wieder eine andere Sache. Erzwingen kann der Otto-Normalbürger das jedenfalls nicht, auch dann nicht, wenn er von seinem Festnahmerecht gebrauch machen kann. Und nur in seltenen Fällen wird man seinen Perso zücken, zum Beispiel beim abgleich eines personifizierten Fahrausweises ohne Lichtbild, beim stellen eines amtlichen Antrags, oder bei einem Bankgeschäft, insofern notwenig. So halte ich es jedenfalls. Ansonsten bekommt den keiner zu sehen, wenn ich es nicht will. ebenso halte ich es mit meinem Tascheninhalt in Supermärkten, das ist nämlich das selbe in Grün.

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    Antwort von jankru jankru

    Der Polizist ist im Dienst, wenn er die Uniform anzieht, und ausser Dienst, wenn er sie auszieht. Noch Fragen?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Und alle Zivilpolizisten sind illegal unterwegs...^^

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Da hast du Recht!^^

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Echt?

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Joa, so ist das mit jeder Berufsbekleidung. Und wenn du ihn grad dringend brauchen würdest, würdeste ihn ja auch ansprechen, egal ob der im Zug nachause sitzt oder nicht.

    Wenns um Zivilpolizisten gehen würde, an die Spötter da oben, würde er ohnehin nicht wissen, ob die Dienst haben oder nicht.

    Kommentar von burkile burkile

    Na so ein Blödsinn!!!

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Finanzbeamte, unter anderem Steuerfahnder, haben gar keine Uniform. Sind die dann nie im Dienst?

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Die Bekleidungsvorschrift sagt dazu folgendes:

    2.5 Tragen von Dienstkleidung außerhalb des Dienstes

    Außerhalb des Dienstes ist das Tragen von Dienstkleidung zulässig, wenn die Erkennbarkeit der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten im dienstlichen Interesse liegt. Dies ist insbesondere der Fall - auf dem Weg zum und vom Dienst, - aus Repräsentationsgründen bei geeigneten Anlässen.

    Für Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst kann die zuständige Ausbildungsbehörde Einschränkungen verfügen.

    Das Tragen von Dienstkleidung in Verbindung mit ziviler Oberbekleidung ist untersagt.

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Das heißt mit anderen Worten, auch wenn keine Dienstzeit ist, ist er in der Uniform für die Bürger als Polizist zu erkennen, um demnach auch zu handeln. Also mit anderen Worten, mit dem anlegen der Uniform ist der Polizeibeamte (auch Zoll und Bundespolizei) für den Bürger und seinem Dienstherren im Dienst. Das ist der Sinn und Zweck der Sache. Wer keine Uniform hat, ist davon auch nicht betroffen.

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    Antwort von t124terra t124terra

    Darf er auch wenn er keine Uniform tragen würde. Du könnte es auch dürftest den Betreffenden aber nur festhalten bis zum Eintreffen der zuständigen Polizei. Festnehmen darf nur die Polizei

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    Antwort von Godemark Godemark

    ja darf er es gibt das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht § 127 der STPO . Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Genau. Und darauf zu warten, daß die POLIZEI dann die Personalien feststellt^^

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    Antwort von Chris112 Chris112

    Er muss das sogar ..

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    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    Natürlich darf er das. Du selber als Bürger darfst einen Verbrecher festhalten bis die Polizei eingetroffen ist. Aber vorsichtig dabei sein, denn wer zu hart agiert, der kann hinterher noch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen und man sollte sich natürlich niemals selbst gefährden. Die Personalien von jemandem aufnehmen darfst du nicht.

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Aber hat er irgendwelche Extra-Rechte gegenüber einer normalen Person?(außerhalb des Dienstes)

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Ja hat er, weil er Polizist ist!

    Kommentar von 123Fakename 123Fakename123Fakename

    Danke!

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    Antwort von mammut2 mammut2

    logo darf er das, wenn es nötig ist

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    Klar darf ein Polizist das. Aber warum solltest DU Personalien aufnehmen dürfen?

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