Bundeswehr Oberfeldwebel vorgesetzt?
Ich frage mich ob ein Oberfeldwebel einem Feldwebel vorgesetzt ist. Wie sieht es aus wenn beide Dienstgrade der gleichen Einheit angehören und wenn nicht? Nach §4 (1) wird angegeben dass lediglich Unteroffiziere mit portepee generell alle niederen vorgesetzt sind und nach §4 (3) wird in den Dienstgradgruppen unterschieden was ja auch bei beiden die selbe dienstgradgruppe betrifft.
Ich denke nicht dass ein Oberfeldwebel einem Feldwebel vorgesetzt ist so lange keine besondere Aufgabenstellung dazu gehört.
Wie sieht es aus wenn der Oberfeldwebel den Feldjägern angehört ? Er ist lediglich im Feldjäger dienst vorgesetzt und dies nur wenn der eigene Disziplinarvorgesetzte des Feldwebel nicht vor ort ist bzw sie sich außerhalb der liegenschaft befinden, korrekt ?
Vielen dank im voraus
3 Antworten
Die Sache ist etwas komplexer und die richtige Antwort lautet: "Es kommt drauf an".
Du bist mit der Vorgesetzten Verordnung schon auf dem richtigen Weg. Die VOrgV sieht 6 verschiedene "Vorgesetztenarten" vor. §1 bis 6. Demnach ist es möglich dass der OFw dem Fw vorgesetzt ist, aber genauso ist es umgedreht auch möglich, dass der Fw dem OFw vorgesetzt ist.
Es kommt also immer auf die Begleitumstände an. Um dein Beispiel aufzugreifen. In einigen Fällen ist ein Feldjäger-Feldwebel allen anderen Soldaten (außer seinem eigenen VOrgesetzten) vorgesetzt. Selbst einem Oberst.
Ist der Feldwebel zum Beispiel in der Wachfunktion, so ist er in dieser Funktion allen anderen Soldaten der Kaserne für diesen Aufgabenbereich vorgesetzt (außer dem Kasernenkommandanten).
Aufgrund seines Dienstgrades ist ein Feldwebeln allen Unteroffizieren und Mannschaften vorgesetzt, nicht jedoch anderen Portepees.
So lassen sich noch zig weitere Beispiele konstruieren. Hilft dir das weiter?
"Die Vorgesetztenstellung von Feldjägern besteht, wenn er Feldjägeraufgaben wahrnimmt, wie sie in der ehemals ZDv 75/100 angeordnet sind. Dazu muss sich der Feldjäger „im Feldjägerdienst“ befinden .
Die Vorgesetzteneigenschaft des Feldjägers nach § 3 VorgV im besonderen Aufgabenbereich Feldjägerdienst ist eingeschränkt: Der Feldjäger muss sich nicht nur im Dienst, sondern auch „im Feldjägerdienst“ (ZDv 75/100 Nr. 104 ) befinden. Er muss Aufgaben des Feldjägerdienstes wahrnehmen. Diese Aufgaben sind in der Nr. 114 bezeichnet und in den einzelnen Kapiteln der ehemals ZDv 75/100 näher beschrieben. Die Wahrnehmung von Feldjägeraufgaben findet grundsätzlich außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche statt." ist diese Definition dann nicht mehr aktuell ?
Du hast oben explizit von "im Feldjägerdienst" gesprochen. Das heißt er muss im Tätigkeitsbuch aktiv eingetragen sein. Außerhalb des Dienstes ist er nat kein Vorgesetzter.
Feldjägeraufgaben finden absolut auch in MSBs statt. Zum Beispiel Geschwindigkeitskontrollen oder die Absuche mit Drogenspürhunden.
okay, verstehe ich. Allerdings kann dann die Aussage "Feldjäger sind immer vorgesetzt. Egal wo." so nicht pauschal richtig sein. Sobald ein Feldjäger nicht im Feldjägerdienst tätig ist, sondern seinen regulären dienst vollzieht (Ohne Binde, Eintragung und Waffe) ist er mir als niedrigerer Dienstgrad bzw. als Teil der gleichen Dienstgradgruppe nicht vorgesetzt. Ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei.
Ich habe doch nichts anderes geschrieben. Ein FJg ist nur Vorgesetzer in seiner Feldjägereigenschaft, wenn er "im Feldjägerdienst" ist, also vom FJg vom Dienst oder vom Feldjäger OvD im Dienst/Tätigkeitsbuch eingetragen wurde. Scheinbar drücke ich mich missverständlich aus.
Angehörige einer Dienstgradgruppe sind den Angehörigen niedrigerer Dienstgradgruppen grundsätzlich vorgesetzt. Nicht gegenüber niedrigeren Dienstgraden innerhalb der gleichen Dienstgradgruppe.
Ausnahmen gibt es aber, z.B. Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich, Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung oder Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung.
Vielen dank für die Antwort. Demnach wäre der OF dem F nicht vorgesetzt und kann ihm keine befehle erteilen. Wie sieht es aus wenn der OF den Feldjägern angehören würde? Er wäre ihm dann prinzipiell nur während des Feldjäger Dienstes vorgesetzt und dies auch nur außerhalb der umschlossenen militärischen Liegenschaften, korrekt?
Gar nicht. Dienstgradgruppe entscheidet und die ist bei allen Uffzen mit Portopee gleich.
Noch nicht so ganz. Wenn der oberfeldwebel aber weder eine wachfunktion ausübt, noch sich im feldjägerdienst befindet, kann er doch keinem feldwebel vorgesetzt sein da sich beide in der selben Dienstgrad Gruppe befinden. Egal ob in der gleichen Einheit oder nicht. Korrekt? Wenn er sich im feldjägerdienst befindet ist er innerhalb der umschlossen militärischen Liegenschaft in der es noch andere Einheiten gibt auch nicht dem feldwebel vorgesetzt sondern lediglich außerhalb oder bin ich da falsch informiert?