Feiertagsregelung bei einer 4 Tage Woche?

3 Antworten

Wenn Deine Arbeitstage auf Montag bis Donnerstag festgelegt sind (freiwillige Änderungen lassen wir jetzt weg, es geht um die vertragliche Vereinbarung) und ein Feiertag auf Mo, Di, Mi oder Do fällt, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz und Du wirst für den Feiertag bezahlt als hättest Du gearbeitet.

Bei Deinem Beispiel Ostern:

In der Karwoche musst Du von Mo - Do arbeiten, den Karfreitag bekommst Du nicht bezahlt, hier ist alles wie in einer "normalen" Arbeitswoche.

In der Osterwoche ist der Montag ein Feiertag. Du musst dann von Dienstag bis Donnerstag arbeiten, den Montag bekommst Du bezahlt als hättest Du gearbeitet.

In Wochen mit einem Feiertag am Donnerstag musst Du von Mo - Mi arbeiten, der Donnerstag wird wie gearbeitet bezahlt.

windsbraut0307  11.04.2023, 09:22

Das ist nicht richtig! Die Arbeitszeit einer Woche mit Feiertag verkürzt sich um eben diesen Tag in der Stundenzahl. In der Karwoche würden aus beispielsweise 30 Stunden, dann 24 Stunden. Diese 24 Stunden würden durch die Arbeit von Mo.-Do. mit jeweils 6 Stunden pro Tag erfüllt!

Woher ich das weiß? Ich arbeite selbst nur 30 Stunden pro Woche. An wie vielen und welchen Tagen, ist dabei völlig unerheblich!

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Hexle2  11.04.2023, 09:31
@windsbraut0307
An wie vielen und welchen Tagen, ist dabei völlig unerheblich!

Das ist Unsinn.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt eindeutig (§ 4 Abs. 1) dass ein AN bei einem Feiertag so zu bezahlen ist, wie ohne Feiertag gearbeitet worden wäre.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltfortzahlungsprinzip.

Wenn Du Teilzeit an fünf Tagen je sechs Stunden arbeitest, ist es richtig, dass sich Deine zu arbeitende Zeit um sechs Stunden reduziert.

Der FS arbeitet aber an vier Tagen von Montag bis Donnerstag. Am Karfreitag greift das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht, da dort planmäßig nicht gearbeitet wird und somit auch kein Arbeitsausfall wegen Feiertag anfällt.

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Hexle2  11.04.2023, 09:36
@windsbraut0307

Wenn das bei Dir so ist, lass es gut sein.

Ich bleibe bei meiner Antwort und meinem Kommentar.

Ich habe das so gelernt und bei uns wird das bei Teilzeitkräften auch wie von mir beschrieben gemacht. Das entspricht der Rechtsprechung und dem § 4 EFZG.

Ich arbeite zwar nicht Teilzeit, habe aber seit vielen Jahren regelmäßige Schulungen im Arbeitsrecht und bin nebenbei noch ehrenamtliche Arbeitsrichterin.

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Hardy3  11.04.2023, 13:29
@windsbraut0307

Das ist dann eine betriebsinterne Regelung, aber nicht die Norm. Jedes Unternehmen kann natürlich großzügiger sein, als es das Gesetz vorschreibt. Die meisten Unternehmen sind es aber nicht.

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das hängt von eurer regelung ab. wenn es üblich ist, dass du den montag fehlst, dann hättest du mit dem ostermontag pech. wenn es keine klare vorgabe gibt, arbeitest du im schnitt 32/5 = 6,4 Stunden am Tag. Dann würde ich die arbeitszeit in dieser woche entsprechend verkürzen. kläre das doch mit deinem arbeitgeber.

Du erhälst meines Wissens dann eben nur die Feiertage bezahlt, wo du hättest arbeiten müssen/dürfen/sollen...

Also du hast dich für Mo-Do entschieden, dann kannst du nicht noch den Karfreitag bezahlt haben wollen, den Ostermontag dagegen schon!?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
windsbraut0307  11.04.2023, 09:17

Unsinn! Natürlich ist auch für Teilzeitbeschäftige ein gesetzlicher Feiertag ein vergüteteter Tag. Es reduziert sich lediglich die wöchentliche Stundenzahl um einen Tag

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