Fehlkauf Auto?
Habe mir einen VW Lupo tdi 3l Bj 2001 Getriebeart Automatik gekauft um 3.700€.
Da ich einen Automatik Führerschein gemacht habe.
Ich war sehr zufrieden aber keine 2Wochen später als ich in die Werkstatt fuhr, kam das böse erwachen ich müsste 2000€ hinein investieren.
Rief natürlich gleich den Verkäufer an leider vergebens.
Meldete mich bei meinem Rechtsschutz diese schlugen mir Anwälte vor.
Gut dann kam eine gute und eine schlechte Nachricht die gute da das Auto nicht mal die Hälfte wert ist und er es als fahrbereit verkaufte dass es aber nicht ist würde ich mein Geld bekommen aber dann kam leider das nächste böse Erwachen.
Bei meinem Rechtsschutz fehlt der Baustein Fahrzeug, Fahrzeug Kauf.
Versuchte nochmal mit dem Besitzer zu reden leider vergebens.
Jetzt bin ich total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Für den Anwalt selbst zu zahlen fehlt mir leider das Geld da die 3.700€ nachdem Führerschein mein ganzes Erspartes war.
Bitte helft mir habt ihr Vorschläge irgendwas.
Verkaufen kann ich ja das Auto auch nicht weil ich dafür wahrscheinlich nichts mehr bekommen würde
8 Antworten
Da du die Karre Privat gekauft hast und der Verkäufer mit Sicherheit die Gewährleistung ausgeschlossen hat wird die Luft nun für dich sehr sehr eng. Wenn man dem Verkäufer nicht nachweisen kann das er bereits wissentlich und willentlich beschissen hat, dann wirst du auf allen kosten sitzen bleiben.
Zumal die viel zu viel für die Gurke bezahlt hast
Hi! Diese Frage wird man kaum beantworten können. In der Rückschau: Du sagst doch selbst, Du warst zwei Wochen sehr zufrieden, also war doch erstmal nichts dran ... oder doch? Der Verkäufer ist IMHO nur dann haftbar, wenn der Mangel bekannt war und arglistig verschwiegen oder vertuscht wurde. Tritt er erst nach zwei Wochen NEU auf ist er dafür nicht mehr im Boot, ist dann Dein Pech. Das ist das Problem eines Privatkaufs: keine Gewährleistung.
Ich kenne ja nun das Problem nicht, aber fahrbereit ist nach meiner Ansicht zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Ich sehe die Aussicht auf Erfolg bei einem Rechtsstreit eher 50:50 - egal was der / ein Anwalt sagt. Es kommt drauf an, wer den besseren Anwalt hat, Recht haben heisst noch nicht, dass Du Dein Recht auch bekommst .. das weiss ich leider aus Erfahrung zwar nicht mit Autos aber in einer anderen Sache. Ausser Spesen nichts gewesen und solltest Du verlieren zahlst Du zusätzlich auch noch die Kosten des Gegners. Sofern das also die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, würde ich mir das gut überlegen.
Fährt denn das Auto jetzt? Dann würde ich in Deiner Lage in den sauren Apfel beißen und es dabei belassen. Aber das musst Du entscheiden. Gruss
Dass man auf den Stress keine Lust hat, kann ich schon gut verstehen. Privat ein Auto zu kaufen, ist für mich auch ein bisschen zu risikoreich – allenfalls mit einem Check des Gebrauchtwagens vorab. Aber das ist natürlich auch wieder sehr aufwändig. Den Verkauf privat habe ich mir jetzt mehrfach ans Bein gebunden, weil einfach Ankaufpreise der Händler, trotz intakten, gepflegten, sehr gut dastehendem Fahrzeug so unglaublich schlecht waren. Bei einem älteren, wirklich sehr gut gepflegten Mercedes habe ich weit mehr als das Doppelte bekommen im privaten Verkauf, bei einem VW New Beetle zumindest etwas mehr als das Doppelte…
Welcher Art ist denn der Schaden? Konnte der Vorbesitzer davon (nachweislich!) gewußt haben? Falls nicht, wirst du mit einer Klage scheitern. Das wird für dich zur Kostenfalle, denn eine Klage dauert ziemlich lange und ohne Gutachten wird in so einem Fall eh keine Entscheidung getroffen werden können.
Was genau soll denn da für 2000€ repariert werden ?
Privat 3700€ für einen alten Lupo zu bezahlen ist schon sportlich... die Teile haben teils viele km und sind höchstens mal 2000€ wert, je nach Zustand.
Der Preis war viel zu Hoch.
Hast du das Auto von Privat oder bei einem Händler gekauft?
Dann kannst du rechtlich nichts machen, außer du kannst eine arglistige Täuschung nachweisen, was aber fast unmöglich ist..
Was soll denn kaputt sein laut Werkstatt?
Ich stimme dir zu – allerdings wirst du in den allermeisten fällen die Chance mit 50:50 deutlich zu Gunsten des Käufers überschätzen, die Chancen dürften deutlich schlechter stehen.