FB verkaufsgruppen?

1 Antwort

dürfen die das meinen Namen stehen lassen obwohl ich nicht mehr in der Gruppe bin

Vermutlich ja. Du hast Dich seinerzeit in dieser Gruppe angemeldet und bist Mitglied geworden. Dies erfolgte auf Deinen eigenen Wunsch. Die erforderlichen Daten hast Du selbst übermittelt. Die Verarbeitung - wozu auch die Speicherung gehört - ist zulässig, weil sie zur Erfüllung eines "Vertrages" zwischen Dir und der Gruppe notwendig war (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ).

Nun hat man Dich aus der Gruppe entfernt und will vermutlich auch verhindern, daß Du wieder hineinkommst. Somit stehst Du auf einer "Sperrliste". Und nun ist die Verarbeitung der Daten zulässig zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gruppenadmins (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ). Wobei in diesem Fall abzuwägen ist, ob nicht Deine Interessen an Löschung der Daten höher einzuschätzen sind. Das muß jedoch im Einzelfall betrachtet werden.