Familienbeihilfe ab 18?

2 Antworten

Das steht weiter den Eltern zu, oder wer kommt für ihr Dach über den Kopf, Wasser, Lebensmittel usw. auf? Das ist als Unterhalt gedacht und nicht zum Party machen.

Ausziehen kann sie mit 18 aber natürlich und dann sobald sie wo anders gemeldet ist die Beihilfe für sich beziehen

Es steht den Eltern zu, wenn die die überwiegenden Lebenshaltungskosten tragen:

Miete, Lebensmittel, Betriebskosten usw.

Würde sie in einer eigenen Wohnung leben, für sämtliche Kosten selbst aufkommen und in Ausbildung bleiben, könnte sie die FBH selbst beantragen. Sofern nicht wieder die Eltern den überwiegenden Teil der Kosten tragen würden.