Falsche Noten im Abiturzeugnis?

2 Antworten

Eigentlich darf eine 'erteilte' Note nicht zum Negativen hin verändert werden, andererseits ist Irren, aka sind Fehler menschlich.

Wenn nachvollziehbar ist, dass es sich nicht um eine 'Neubewertung' sondern einen Tipp, oder ÜbertragungsFehler handelt, halte ich die Änderung für richtig.

hundfisch01 
Fragesteller
 29.06.2020, 00:12

Wenn der Schüler aber dadurch einen Nachteil erhält, wie sieht es dann aus?

Der Schüler hat sich aufgrund der "besseren" Note jedoch nicht zu einer Nachprüfung angemeldet, da diese "falsche" Note seinen NC für das Studium erfüllt hätte. Mit der "eigentlichen" Note, hätte er zur Nachprüfung antreten müssen/ wollen um seinen NC für das Studium zu erreichen.

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Spikeman197  29.06.2020, 00:22
@hundfisch01

Häh? Für eine Nachprüfung meldet man sich nicht NACH dem Zeugnis! Und vorher hat er ja wohl die 'richtige' Note gehört, sonst wüsste er ja nicht mal, dass er eigentlich doch keine 15 Punkte hätte!

Dazu kann man sich durch eine Nachprüfung nicht auf 15 Punkte verbessern, da die Verbesserung nur zu 1/3 in die Gesamtnote eingeht.

Ich hatte es fast verdrängt...aber bei meiner NotenVerkündung, am Nachmittag nach der letzten, mündlichen Prüfung, waren ALLE angegeben Noten um 0,3 Noten falsch, weil meine Schule die neue Skala vom nächsten Jahr verwendet hatte. Ich hatte das meinem Direx gesagt, der natl meine ICH hätte die falsche Skala benutzt...dem war aber nicht so! Sie mussten allen, die bereits Heim gefahren waren im Nachhein sagen, dass die mündlich erteilte Note falsch war!

Auf der Entlassungsfeier hat ausferechnet unser SV-Sprecher und OberAnarcho einen falschen ZeugnisKopf von einer anderen Schuel und wollte sein Zeugnis nicht annehmen, wie 30-50 %. Alles ziemlich peinlich!

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hundfisch01 
Fragesteller
 29.06.2020, 00:33
@Spikeman197

Es geht um die Abiturnote in der mündlichen Prüfung!

Die Lehrkraft hatte auf Nachfrage anderer Schüler verkündet, dass in ihrem Colloquiums-Kurs max. 13 Punkte erreicht wurden. Person X hat einen Notenübersicht über die, in den Abiturprüfungen erlangten Noten bekommen. Dabei stehen im besagten Fach (in dem laut Lehrkraft nur max. 13 Punkte vergeben wurden) 15 Punkte.

(Auf der Notenübersicht, die übrigens nicht dem Abiturzeugnis entspricht, findet sich auch eine komplette Hochrechnung auf den gesamten Abi-Schitt.)

Nach dem Erhalt dieser Übersicht, kann der Schüler sich entscheiden, ob er mit seinem Abischnitt zufrieden ist oder sich durch Nachprüfungen verbessern möchte.

Person X hat aufgrund des, durch die vermeintlich falsche Note, eine Nachprüfung ausgeschlagen, da sie ihren Wunsch-Schnitt erreicht hatte.

Würde jetzt die Note der besagten mündlichen Prüfung verschlechtert werden, würde sich der gesamte Abiturschnitt verbessern. Bei diesem hätte X in die Nachprüfung müssen, um seinen benötigten NC zu bekommen.

Wie sieht das jetzt aus, wenn Person X durch den vermeintlichen Fehler der Schule, die Nachprüfung ausgeschlagen hat und somit einen Nachteil erhält?

Darf die Schule in diesem Fall den Fehler korrigieren?

Kann man dagegen rechtlich vorgehen?

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Natürlich darf sie das. Der Schüler hat die Leistung ja nicht erbracht.