Falsche Beratung beim Herd-Set Kauf –ich fühle mich reingelegt – Lieferung nicht volllständig

Werbezettel versenkbare Knoepfe mit schwarzem Punkt - (Recht, falsche lieferung, falsche Beratung) nicht versenkbare Knoepfe - detail  - (Recht, falsche lieferung, falsche Beratung)

5 Antworten

Du kannst definitiv was dagegen machen.

Mit dieser falschen Werbung, werden Kunden irrgeführt. Das ist verboten!

"Irreführende Werbung ist verboten, § 5 UWG. Das heißt, jede geschäftliche Handlung muss wahr und klar sein. Sie darf weder unwahre Angaben noch sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthalten."

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/

Ratirat  06.12.2013, 21:23

Du kannst definitiv was dagegen machen.

Aufgrund des UWG aber ganz bestimmt nicht. Dummerweise kann man sich als Verbraucher nämlich nicht auf das UWG berufen. Das können nur Wettbewerber und Verbraucherverbände.

Im übrigen ist die Werbung ja nicht irreführend. Ihr wurde ja genau der beworbene Artiekl verkauft. Ihr wurde nur schlichtweg ein anderer Artikel geliefert.

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Da du ein anderes Herdset erhalten hast als bestellt wurde, hat der Händler seine Lieferpflicht nicht erfüllt. Setze ihm schriftlich eine Frist zur Lieferung des Herdsets, das du bestellt hast. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, dann geh zum Anwalt.

Ratirat  06.12.2013, 21:48

Ich lese gerade die Antwort, die du von Expert unten erhalten hast. Wenn ich das richtig verstehe, ist HE23AB502 kein anderes Set als EQ231EK02, sondern EQ231EK02 besteht aus HE23AB502 + EA645GN17. (So habe ich es jetzt auch gerade bei Siemens nachgeschlagen.)

Das las sich oben in deinem Text etwas anders. insofern passt meine Antwort nciht auf deinen Fall, denn du hast ja geliefert bekommen, was bestellt wurde.

Die Werbung stimmt ja auch mit den Spezifikationen überein, der fehlende Auszug wird dir nachträglich angeboten.

Insofern hat in Bezug auf Werbung, Bestellung und Lieferung alles seine Richtigkeit, das einzige, was hier nicht in Ordnung ist, ist dass die Verkäuferin dir gesagt hat, das von dir bestellte Set sei mit dem ausgestellten bis auf den Auszug baugleich.

Damit hat das gelieferte Gerät laut § 434 I Satz 3 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html) einen Sachmangel. Der Verkäufer ist daher zur Nacherfüllung verpflichtet (§§ 437, 439 BGB).

Allerdings musst du die Aussage der Verkäuferin beweisen können - und das wird äußerst schwierig, da alles nur mündlich gelaufen ist. Das bringt dich bei einer Klage in eine schwache Position.

Die Sache ist ärgerlich , allerdings ja auch für den Verkäufer. Da hat offensichtlich eine Mitarbeiterin Mist gebaut. Das gemachte Angebot, den gekauften herd zurückzunehmen und dafür den EQ351E111 für 649 € + 25 € vor Ort auszutauschen ist - wenn man die Beweislage außen vor lässt, nicht völlig unfair. Im Internet kostet dieses Set beim billigsten Anbieter knapp 700 € - ohne Einbau!

Ich würde mir überlegen, ob dir diese Extras die 200 € mehr wert sind, und wenn ja, das Angebot annehmen. Alles andere macht nur Ärger und du hast das Risiko, noch mehr Geld zu verlieren (Anwalt etc.)

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Sandra71717 
Fragesteller
 07.12.2013, 01:15

Hallo ratirat, danke für Deine Antwort. Besteht EQ231EK02 aus HE23AB502 + EA645GN17? Nicht ganz, HE23AB502 von Siemens Datenblatt hat keinen 3-fachem Vollauszug, also handelt es sich hier um ein Sondermodell für Expert. Das Foto ist auch falsch. Hier kleine Zusammenfassung. Seit 16.11.2013 reklamiere ich das bei dem Expert-Klein in Gelnhausen erworbene Herd-Set Siemens EQ231EK02. Leider komme ich nicht weiter. Auf dem Werbezettel von Expert - Klein ist ein Herd-Set S. EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler abgebildet. Versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite einen schwarzen Punkt, nicht versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite keinen schwarzen Punkt – siehe Foto von geliefertem Herd Herd-Set Siemens EQ231EK02. Auf dem Werbezettel sind nur ein paar Angaben, Artikel Nr. 314 50341057. Die Bezeichnung HE23AB502 ist hier nicht aufgeführt. Das Herd-Set S. EQ231EK02 war in dem Expert-Klein in Gelnhausen im Zeitraum 26.10 – 16.11.2013 nicht ausgestellt. Es wurde mir von der Fachverkäuferin Frau W. ein anderes Herd-Set von Siemens/Bosch vorgeführt mit dem Hinweis, es handelt sich um baugleiches Modell mit gleichem Zubehör. Dieses ausgestellte Herd Set hatte versenkbare Drehwähler, 3-fach Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost. Ich wollte einen Datenblatt von Herd-Set Siemens EQ231EK02 haben, es war am 26.10 und am 16.11. nicht möglich.

Am 16.11. 2013 habe ich das Herd-Set Siemens EQ231EK02 im Expert-Klein Fachmarkt in Gelnhausen abgeholt. Zu Hause habe ich den Herd ausgepackt. Ich habe erhalten: einen Herd Typ HE23AB502 ohne versenkbare Drehwähler, mit 1 Universalpfanne emailliert und 1 Kombirost. Backblech emailliert und vormontierte 3-fach Auszug waren nicht dabei. Ich kann den Herd ohne Auszug nicht benutzen, deswegen haben wir den Herd nicht ganz ausgepackt und nicht eingebaut. Falsche Werbung - Auf dem Werbezettel ist ein falsches Foto, Das Herd-Set S. EQ231EK02 war in dem Expert-Klein Fachmarkt in Gelnhausen im Zeitraum 26.10 – 16.11.2013 nicht ausgestellt.. Die mündliche Beratung von der Fachverkäuferin Frau W. war leider falsch und irreführend. Das einzige Angebot von Expert-Klein in G. - ich soll noch ca 180 EUR zuzahlen, dann erhalte ich einen angeblich vollwertigeren Ausstellungsstück, mit versenkbaren Drehwähler, mit 3-fach Vollauszug, und zusätzlich 1 St. Backblech. Ich fühle mich mit diesem „Kulanzangebot“ zum 2. mal reingelegt – Ausstellungsstück würde ich nie kaufen, für 180 EUR Zuzahlung erhalte ich das, was ich bei der Bestellung dabei haben sollte. Auf Klein-Grillstufe, Auftauprogramm.. kann ich verzichten. Ich habe gefordert eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und Abholen des Herd-Sets Siemens EQ231EK02 bis zum 05.12.2013.
Antwort von Expert: KOPIE: Expert-Klein in Gelnhausen ...04.12.2013 ... das von Ihnen bestellt und erworbene Herd-Set Siemens EQ 231 EK 02 hat keine versenkbaren Knebel wurde auch nicht in unserer Werbeaussendung beworben. Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei der Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit. Das von Ihnen als Ausgleich geforderte zusätzliche Backblech für den nochmaligen Anfahrtsweg haben wir kostenneutral für Sie realisiert und liegt ebenfalls zu Abholung bereit.

Kommentar: *siehe Datenblatt des Hersteller – hier ist definitiv ein Herd-Set S. EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler abgebildet. Versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite einen schwarzen Punkt, nicht versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite keinen schwarzen Punkt KOPIE Expert-Klein in G. : Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei der Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit. Kommentar: OK, nächste Unwahrheit, bei dem Telefongespräch am 16.11. wurde zugegeben, dass der angegebene vormontierte 3-fach Auszug bei dem Herd überhaupt nicht dabei war, ich kann es irgendwann später, wenn es nachgeliefert ist, in Gelnhausen abholen und selbst montieren. Das habe ich auch erst zu Hause erfahren.

Wenn ich das richtig verstehe, die Verkäufer können mit falschen Aussagen (Fotos usw) werben? Ich habe jetzt zu Hause ein Herd -Set, was ich NIE kaufen würde. Und für Expert ist alles OK??

Bestellt am 02.11.2013 : Herd-Set Siemens EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler, 3-fachem Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost Erhalten: Herd-Set Siemens, mit einem Herd Typ HE23AB502 ohne versenkbare Drehwähler, mit 1 Universalpfanne emailliert und 1 Kombirost. Es fehlt: versenkbare Drehwähler, 1 Backblech emailliert und 3-fach (Voll)auszug

Mit freundlichen Grüßen Sandra71717

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Ratirat  07.12.2013, 14:58
@Sandra71717

Nicht ganz, HE23AB502 von Siemens Datenblatt hat keinen 3-fachem Vollauszug, also handelt es sich hier um ein Sondermodell für Expert.

Nein, der Vollauszug ist nachrüstbar (steht so in den technischen Daten), und Expert hat den Vollauszug mit angeboten. Es ist aber kein Sondermodell. Der fehlende Auszug wurde dir ja auch nun angeboten.

Bestellt am 02.11.2013 : Herd-Set Siemens EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler,

Steht das so schriftlich in deiner Bestellung? Das könnte einen Anspruch nachweisbar begründen. Sonst nicht.

So wie ich das sehe, hat EQ231EK02 keine versenkbaren Regler. Auf der Siemens-Website steht, dass zu EQ231EK02 der Herd HE23AB502 gehört (den hast du ja auch bekommen), und bei diesem steht in den technischen Daten nur "Drehknebel, rund". Bei einigen anderen Modellen steht hingegen "Drehknebel, rund, versenkbar" oder gar "Drehknebel, Knebel beleuchtet, rund, versenkbar, Vollmetall".

Das Foto ist auch falsch.

Das Foto entspricht dem auf der Siemens-Website - der einzige Unterschied zu deinem ist der schwarze Punkt.

Versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite einen schwarzen Punkt, nicht versenkbare Drehwähler haben auf der Vorderseite keinen schwarzen Punkt

Wer sagt das? Die Abbildung HE23AB502 bei Siemens zeigt wie gesagt auch einen schwarzen Punkt, weist in den technischen Daten aber keine versenkbaren Knöpfe auf. Wie kommst du also zu der Folgerung "schwarzer Knopf = versenkbar"?

Es ist zwar richtig, dass dein Herd keinen schwarzen Punkt hat. Solch geringfügige Abweichungen berechtigen aber nicht zum Rücktritt (§ 323 V BGB), allenfalls zur Nacherfüllung (Lieferung von Reglern mit schwarzem Punkt) oder einer Minderung des Kaufpreises.

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Sandra71717 
Fragesteller
 11.12.2013, 00:22
@Ratirat

Hi, ratirat, noch mal danke für Deine Antwort. KOPIE: Nicht ganz, HE23AB502 von Siemens Datenblatt hat keinen 3-fachem Vollauszug, also handelt es sich hier um ein Sondermodell für Expert. Nein, der Vollauszug ist nachrüstbar (steht so in den technischen Daten), und Expert hat den Vollauszug mit angeboten. Es ist aber kein Sondermodell. Der fehlende Auszug wurde dir ja auch nun angeboten.

OK, in der Werbung von Expert Klein Gelnhausen steht – inkl. 3-fach Auszug. Bei der Beratung der Fachverkäuferinn Frau X (Name bekannt), war mir auch zugesichert, der Auszug wäre schon eingebaut. Nach der Lieferung am 16.11. wurde mir telefonisch mitgeteilt, das war ein Versehen, der 3-fach Auszug ist halt nicht dabei, es wir bei dem Siemens nachbestellt und irgendwann kann ich es bei dem Expert Klein Gelnhausen abholen. Der Backblech das gleiche. Ich wurde nie mehr angerufen. Jetzt in der Antwort von Expert Klein Gelnhausen wird folgendes behauptet: KOPIE: Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei der Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit. Das von Ihnen als Ausgleich geforderte zusätzliche Backblech für den nochmaligen Anfahrtsweg haben wir kostenneutral für Sie realisiert und liegt ebenfalls zu Abholung bereit.

Das stimmt doch gar nicht! Wieso überrascht es mich immer wieder? Der 3-fach ((Voll) Auszug war am 16.11. definitiv nicht da!!! Ich habe inzwischen beim Siemens mehrmals nachgeschaut. Einige Herd-Sets von Siemens haben in der Grundausstattung wirklich 3-fach Vollauszug und 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost. SO EIN HERD-SET WURDE MIR AUCH VORGEFÜHRT UND ZUGESICHERT, DAS ERHALTE ICH BEI DEM EQ231EK02. Andere Herd –Sets wie z.B. EQ231EK02 haben in der Grundausstattung NUR 1 Universalpfanne emailliert und 1 Kombirost. Einiges ist dann nachrüstbar. OK, Lüge über LÜGE, wie lange muss ich auf die Nachlieferung (3-fach Vollauszug, 1 Backblech) warten? Reklamiert habe ich gleich am 16.11.2013, danach habe ich eine Rückabwicklung gefordert. Muss ich noch mal eine schriftliche Frist zur Nachlieferung geben? Es kann doch nicht sein, dass ich auf meine Kosten mehrmals fahren muss, wenn die Lieferung nicht vollständig ist? Soll ich die noch mal schriftlich auffordern, mir die fehlende Teile liefern? Ich kann gar nicht den 3-fach Vollauszug selbst montieren. Bedeutet eine schriftliche Werbeaussage – inklusive 3-fach (Voll)Auszug, dass ich es selbst irgendwann abholen und montieren kann? Wie sind hier die Fristen? Der Expert klein Gelnhausen meldet sich nicht mehr. Scheinbar hoffen sie dass wir bald aufgeben. Auch eine Antwort :-(( LG Sandra

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Ratirat  11.12.2013, 13:41
@Sandra71717

OK, in der Werbung von Expert Klein Gelnhausen steht – inkl. 3-fach Auszug.

Das ist ja auch richtig. Wie sollen sie es sonst formulieren, wenn sie einem das dazugeben wollen?

Bei der Beratung der Fachverkäuferinn Frau X (Name bekannt), war mir auch zugesichert, der Auszug wäre schon eingebaut.

Ich vermute einmal, dass der auch bei den Modellen, bei denen er serienmäßig dabei ist, selbst eingebaut werden muss.

"Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei der Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit. (...)" Das stimmt doch gar nicht! Wieso überrascht es mich immer wieder? Der 3-fach ((Voll) Auszug war am 16.11. definitiv nicht da!!!

Woher weißt du das? Er wurde dir nicht mitgegeben, aber er kann dort irgendwo am Lager/Warenausgabe gelegen haben, der MA an der Ausgabe hat es nur nicht gesehen oder wusste nicht, dass es dazu gehört.

Einige Herd-Sets von Siemens haben in der Grundausstattung wirklich 3-fach Vollauszug und 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert,

Das bekommst du ja nun auch alles.

Lüge über LÜGE

Die einzige "Lüge", wenn man denn so will, die ich hier erkennen kann, ist die Aussage der Verkäuferin, das inserierte Gerät sei baugleich mit dem vorgeführten. Ich vermute hier aber eher Ahnungslosigkeit als bewusste Lüge.

wie lange muss ich auf die Nachlieferung (3-fach Vollauszug, 1 Backblech) warten?

Wieso warten? Es liegt doch bereits alles zur Abholung bereit.

Muss ich noch mal eine schriftliche Frist zur Nachlieferung geben?

Nein, sie wurden dir ja bereits angeboten.

Es kann doch nicht sein, dass ich auf meine Kosten mehrmals fahren muss, wenn die Lieferung nicht vollständig ist?

Doch, so will es jedenfalls der Gesetzgeber. Der Verkäufer muss zwar nachliefern, aber nur am jeweiligen Erfüllungsort, und das ist bei Ware, die man als Selbstabholer gekauft hat, das Ladengeschäft. Das wirkt als Betroffener ungerecht, und man kann darüber streiten, ob das so gut geregelt ist (es gibt durchaus auch vernünftige Gründe für die Regelung), aber es ist so.

Ich kann gar nicht den 3-fach Vollauszug selbst montieren.

Das bezweifle ich. Ich weiß nicht, wie Siemens das gelöst hat, aber bei meinem AEG-Herd wird der Vollauszug einfach rechts und links eingehängt. Das dauert 30 Sekunden und würde sogar meine Oma schaffen (wenn sie noch lebte).

Ich verstehe ja deine Verärgerung, aber wenn man mal wirklich die Fakten nüchtern zusammenzählt, ist das einzige, was der Händler falsch gemacht hat, die schlechte und falsche Beratung der Verkäuferin, und dass dir versehentlich der Vollauszug nicht direkt mitgegeben wurde.

Die fehlerhafte Beratung und Zusicherung lässt sich, wenn man nichts schriftlich hat, leider kaum nachweisen, daher muss man diese Tatsache wohl ausklammern und für die Zukunft daran denken, sich solche Sachen schriftlich zusichern zu lassen.

Davon abgesehen hat der Händler sich vollkommen an Recht und Gesetz gehalten. Er hat alles so bewirkt, wie es in der Werbung versprochen wurde und es seine gesetzliche und vertragliche Pflicht war, und dir darüber hinaus sogar das Backblech angeboten, obwohl es nicht nachweislich(!) zum Kaufvertrag gehört.

Er war also in Summe zwar nicht sonderlich kulant (er hätte dir zum Beispiel als Wiedergutmachung auch einfach die Sachen per Paket schicken können), aber auch nicht unfair.

Nur bei der Qualifikation seiner Mitarbeiter sollte er wohl noch was tun ...

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Sandra71717 
Fragesteller
 14.12.2013, 01:23
@Ratirat

Hi, ratirat, noch mal danke für Deine Antworten. Hier noch paar Details. Kopie. Das stimmt doch gar nicht! Wieso überrascht es mich immer wieder? Der 3-fach ((Voll) Auszug war am 16.11. definitiv nicht da!!!

Kopie: Woher weißt du das? Er wurde dir nicht mitgegeben, aber er kann dort irgendwo am Lager/Warenausgabe gelegen haben, der MA an der Ausgabe hat es nur nicht gesehen oder wusste nicht, dass es dazu gehört.

Kopie: Brief an Expert am 18.11.2013. Zwischen 13:30 und 18:00 (am 16.11) habe ich mehrere Telefonate mit den Angestellten von Expert-Klein Fachmarkt in Gelnhausen geführt. Ich ging davon aus, dass ich einen falscher Herd erhalten habe, deswegen habe ich den Termin mit Elektromeister und Schreiner abgesagt. Der angegebene vormontierte 3-fach Auszug war bei dem Herd überhaupt nicht dabei, es wurde mir telefonisch mitgeteilt, ich kann es irgendwann später, wenn es nachgeliefert ist, abholen und selbst montieren. Das habe ich auch erst zu Hause erfahren. Der Brief war zu lang, deswegen musste ich den Text für dieses Forum kürzen. Ja, ich weiss, diese Aussage habe ich auch nicht schriftlich. Es war alles nur telefonisch besprochen.

Deswegen hat mich diese Aussage noch mal schockiert.

KOPIE ML Expert Klein: Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei der Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit.

OK, wenn der ML inzwischen die Auszüge nachbestellt hat und jetzt im Lager hat, kann er schon so was behaupten.

Einige Herd-Sets von Siemens haben in der Grundausstattung wirklich 3-fach Vollauszug und 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert.

Das bekommst du ja nun auch alles.

Eben NICHT. Keinen Vollauszug, nur Teleskopauszug.

Was mich noch interessieren würde:

  1. Wenn ich in meiner Bestellung eine schriftliche Bemerkung hätte, das Herd-Set Siemens EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler, 3-fachem Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost hat versenkbare Drehwähler, 3-fach Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost, dann hätte ich das alles erhalten?

  2. Angenommen, ich habe nichts schriftlich und das Herd-Set Siemens EQ231EK02 wurde nicht im Laden ausgestellt. Wenn ich in der Zwischenzeit zwischen der Bestellung und Lieferung erfahre, dass das Herd-Set Siemens EQ231EK02 KEINE versenkbare Drehwähler, keinen 3-fachem Vollauszug, KEIN 1 Backblech emailliert hat, darf ich die Bestellung stornieren?

  3. Angenommen, ich erfahre bereits vor dem Abholen, das Herd-Set ist nicht komplett, muss ich es trotzdem abnehmen?

Ich habe mich jetzt bei anderen Fachmärkten informiert, normalerweise erhält man ein Herd-Set Siemens immer mit dem von der Fabrik eingebauten 3-fach (Voll)Auszug, falls der Auszug dabei sein soll. Der Kunde kauft doch in einem Fachgeschäft kein Herd-Set mit einem 3-fach (Voll)Auszug, den er zu Hause selbst einbauen soll. Das wäre nur der Fall, wenn ich einen 3-fach (Voll)Auszug selbst zu meinem Herd-Set dazubestellt hätte.

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Ratirat  15.12.2013, 15:13
@Sandra71717

OK, wenn der ML inzwischen die Auszüge nachbestellt hat und jetzt im Lager hat, kann er schon so was behaupten.

Möglicherweise war der Auszug am 16.11. bereits am Lager, aber die MA, mit denen du da telefoniert hast, wussten es nicht. Möglicherweise war es eine Lüge, vielleicht aber auch nicht. Ich kann keine besonderes Motiv des Händlers erkennen, warum er hier lügen sollte - er hat einen Fehler gemacht und das zugegeben. Ob der Fehler nun war, den Auszug gar nicht erst mitzubestellen oder nur, ihn dir dann nicht zu geben, ist doch ziemlich schnurz. Wenn er richtig hätte lügen wollen, hätte er doch behauptet, du hättest den Auszug bekommen, denn wahrscheinlich hast du doch unterschrieben, die Ware vollständig erhalten zu haben.

Eben NICHT. Keinen Vollauszug, nur Teleskopauszug.

Ein Vollauszug ist immer ein Teleskopauszug. Das lässt sich technisch gar nicht anders realisieren. Lässt sich das Blech bei deinem nicht ganz herausziehen? Dann ist das unzureichend, der Händler muss dir einen Vollauszug wie in der werbung liefern.

Wenn ich in meiner Bestellung eine schriftliche Bemerkung hätte, das Herd-Set Siemens EQ231EK02 mit versenkbaren Drehwähler, 3-fachem Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost hat versenkbare Drehwähler, 3-fach Vollauszug, 1 Universalpfanne emailliert, 1 Backblech emailliert, 1 Kombirost, dann hätte ich das alles erhalten?

Das weiß ich nicht, aber du hättest auf jeden Fall einen nachweisbaren Anspruch darauf, das zu erhalten.

Angenommen, ich habe nichts schriftlich und das Herd-Set Siemens EQ231EK02 wurde nicht im Laden ausgestellt. Wenn ich in der Zwischenzeit zwischen der Bestellung und Lieferung erfahre, dass das Herd-Set Siemens EQ231EK02 KEINE versenkbare Drehwähler, keinen 3-fachem Vollauszug, KEIN 1 Backblech emailliert hat, darf ich die Bestellung stornieren?

Nein, du könntest dann nur den Kaufvertrag nach § 119 I BGB wegen Irrtums anfechten, musst dann aber dem Händler Schadenersatz zahlen.

Angenommen, ich erfahre bereits vor dem Abholen, das Herd-Set ist nicht komplett, muss ich es trotzdem abnehmen?

Im Grundsatz nicht, siehe § 266 BGB. Allerdings kann es sein, dass AGB wirksam vereinbart wurden, in denen dies abweichend geregelt ist. Dazu hilft nur ein Blick in die AGB des Händlers, vermutlich auf dem Bestellformular zu finden.

Ich habe mich jetzt bei anderen Fachmärkten informiert, normalerweise erhält man ein Herd-Set Siemens immer mit dem von der Fabrik eingebauten 3-fach (Voll)Auszug, falls der Auszug dabei sein soll.

Mag sein, aber der Einbau ist wirklich lächerlich einfach und dauert keine Minute. Schau dir dieses Bild an: http://www.vandergragt.nl/3358-4140-thickbox/siemens-hz338357.jpg

Das sieht genauso aus wie bei meinem AEG-Herd und wird einfach nur eingesteckt. Man nimmt es auch zum Reinigen regelmäßig heraus und steckt es wieder herein. Daraus kannst du wirklich keinen Sachmangel oder eine Nichterfüllung ableiten. Zumal dir ein fertig eingebauter Auszug ja auch nicht zugesagt wurde, weder explizit noch implizit.

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Sandra71717 
Fragesteller
 23.12.2013, 19:01
@Ratirat

Hi ratirat, noch mals danke. Also hier ist alles schief gelaufen.. Jetzt habe ich wirklich nur den 3- fach Auszug, nicht den Vollauszug. Ziemlich wertlos... Kann man nur ca 2/3 ausziehen. Zusammenfassung - bei manchen Elektromaerkten kann ich ein Herd-set kaufen und dann unbenutzt wieder zurueckgeben, auch wenn die Beratung in Ordnung war, und ich musste das Herd-set ausgerechnet bei dem Expert klein kaufen, wo ich auch bei einer Falschberatung (?) das Herd-set behalten muss. Pech gehabt.

Ich glaube nicht mehr, dass es nur ein Zufall war, dass das Herd-set nicht ausgestellt war. Wahrscheinlich ist es auch egal, ob mich ein Fachverkaufer absichtlich falsche Infos gibt, hauptsache er macht Umsatz. Ich habe einen Zeugen (meinen Mann). Wie sieht es dann bei dem Gericht aus?

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Ratirat  23.12.2013, 20:11
@Sandra71717

Ein Zeuge ist natürlich äußerst hilfreich! Das kann auch der Ehemann sein, wobei dessen Glaubwürdigkeit natürlich darunter leidet, dass er selbst ein Interesse am Ausgang des Falles hat.

Letztlich hängt es davon ab, ob ihr den Richter davon überzeugen könnt. Wenn ihr verliert, müsst ihr die Anwalts- und Gerichtskosten tragen - auch die der Gegenseite. Mir wäre das Risiko - nur für ein paar versenkbare Knöpfe - zu hoch.

Wo ihr aber gute Chancen habt, ist beim Vollauszug. Der wurde ja nachweislich in der Werbung versprochen, also muss er ihn auch liefern. Hier würde ich mich nicht abwimmeln lassen und notfalls auch einen Anwalt sowie ein Gerichtsverfahren riskieren.

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Moin, ist denn bei diesem Kaufvertrag, und das ist es ja, auch ein Rückgaberecht vermerkt? Wenn das noch nicht verstrichen ist, gib das Ding einfach zurück. -> Fehlkauf, fehlerhafte Ware, Ware nicht wie beschrieben... Allerdings mußt Du geringe Abstriche machen, wegen der Verpackung...

Ich würde mich zunächst mal im www mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Weiterhin hast Du noch die Möglichkeiten einen Anwalt hinzu zu ziehen. Den beim Verkäufer zu erwähnen hilft manchmal schon viel. Das 1. Beratungsgespräch ist meist Kostenlos... (fragen!!!)

Sandra71717 
Fragesteller
 30.11.2013, 01:33

Hi, leider habe ich nicht bei dem Media Markt oder Saturn gekauft, wo es wirklich eiin Rückgaberecht gibt. Daß das Herd-Set gar nicht ausgestellt war, zählt hier gar nicht! Und die Falschberatung = Lügen ist hier auch OK.

Der 3-fach Auszug war am 16.11. gar nicht da! Der Backblech wurde uns vorgeführt als Teil der Lieferung vor der Bestellung. Manche Siemens-Herde haben 2 St. Backblechs dabei.

Hier die neue Antwort von dem Expert- klein:

im Auftrag und mit Rücksprache der Geschäftsleitung als auch mit Herrn O. ergibt sich kein anderer Sachstand, das von Ihnen bestellt und erworbene Herd-Set Siemens EQ 231 EK 02 hat keine versenkbaren Knebel (siehe Datenblatt des Hersteller) wurde auch nicht in unserer Werbeaussendung beworben. Die Auszüge (Artikelnummer in der Werbeaussendung 31290118057) welche bei Abholung des Herd-Set nicht ausgegeben wurden war wie schon erwähnt ein Versehen und liegen wie bereit mitgeteilt seit 16.11.2013 für Sie bereit. Das von Ihnen als Ausgleich geforderte zusätzliche Backblech für den nochmaligen Anfahrtsweg haben wir kostenneutral für Sie realisiert und liegt ebenfalls zu Abholung bereit. Mit freundlichen Grüßen Expert klein Coleman Park Gelnhausen Freigerichter Str. 2

63571 Gelnhausen

eine antwort vom 26.11.2013

möchte auf mein Antwort und Angebot zurückkommen, das von Ihnen bestellte Herd-Set hatte in der Werbungaussendung keinerlei Hinweis darauf, dass versenkbare Knebel als auch Komplettauszüge Bestandteil der Ausstattung seien! Sollte dies jetzt Ihr Wunsch sein verweise ich nochmals auf mein Angebot : Siemens Herd-Set EQ351E111 bestehend aus HE33GU530 Edelstahl + EA645GH11M Edelstahl mit einer erheblich höheren Ausstattung nebst den gewünschten versenkbaren Knebel und Teleskopvollauszug habe ich in der Ausstellung. Diese Herd-Set (unser Hauspreis 799,-/ EVP 999,-. )würde ich Ihnen als Alternative zu einem Endpreis von 649,-€ anbieten und den Rechnungspreis für das erworbene Gerät im Gegenzug gegenrechnen.

habe Ihre Reklamation gelesen und den Einzelpunkten nach gegenprüft, erworben ist das Werbegerät/Herd-Set Siemens EQ 231EK02 welches keine versenkbaren Knebel und Teleskopvollauszüge in der beworbenen Ausstattung hat. Das Ihren Wünschen entsprechende Siemens Herd-Set EQ351E111 bestehend aus HE33GU530 Edelstahl + EA645GH11M Edelstahl mit einer erheblich höheren Ausstattung nebst den gewünschten versenkbaren Knebel und Teleskopvollauszug habe ich in der Ausstellung. Diese Herd-Set (unser Hauspreis 799,-/ EVP 999,-. )würde ich Ihnen als Alternative zu einem Endpreis von 649,-€ anbieten und den Rechnungspreis für das erworbene Gerät im Gegenzug gegenrechnen.

Als kleines Bonbon würde ich Ihnen gerne anbieten, dass wir für einen kleinen Obolus von 25,-€ den Tausch bei Ihnen vornehmen und die Geräte auch in vorgegebene Aussparungen einbauen!

Datenblatt der Alternative habe ich im Anhang beigefügt!

Firmenbeschreibung Wir sind ein traditionsreiches Familienunternehmen mit 125-jähriger Geschichte. Heute sind wir mit über 600 aktiven Mitarbeiter in 17 Fachmärkten in 4 Bundesländern vertreten. Als Ausbildungsbetrieb mit 100 Lehrlingen sorgen wir als Unternehmen für unseren künftigen Personalbedarf und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Expert Klein ist eine der umsatzstärksten, nicht konzerngebundenen Fachmarktketten Deutschlands in diesem Branchensegment. Wir gehören zu den führenden Unternehmen der Region und spielen als Wirtschaftsfaktor eine wichtige Rolle. Expert Klein kauft große Mengen direkt bei den Herstellern ein, der Zwischenhandel bleibt komplett außen vor. So kommen die günstigen Verkaufspreise zustande, die mit dem riesigen Warenangebot, der kompetenten, freundlichen Beratung, bestem eigenem Kundendienst und nicht zuletzt den kostenlosen Parkplätzen überall direkt am Haus Voraussetzung für den Erfolg sind. NIE MEHR

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Guck auf die Bestellung. Ist dort das gleiche Modell aufgelistet, was du bekommen hast? Wenn ja, wird es schwierig. Ansonsten gehe direkt zur Marktleitung und beschwere dich über den Mitarbeiter, noch besser, wenn du einen Zeugen dabei hast. Dieser wird sich bestimmt dann Kulant zeigen und dir eventuell ein geeigneteres Modell verkaufen.

Außerdem, kannst du dich auf die Aussage des Verkäufers berufen.

Jetzt weiß man natürlich nicht, was du da unterschrieben oder sonstiges hast. Hast du finanziert? Oder Bar gekauft?

Sandra71717 
Fragesteller
 26.11.2013, 12:48

Hi, danke allen für Ihre Antworten. Ja, auf dem Bestellschein steht die Artikel Nr. 314 50341057 und im Klammer HE23AB502. Ich habe das Herd-set bar bezahlt. Den Bestellschein kriegt man nach der Bestellung. Dann kann man zu Hause alles noch mal abchecken. Es war Samstag abend. Könnte man dann noch am Montag eine Bestellung stornieren? Bei Siemens direkt ist auch ein falsches Foto, d.h. Knoepfe mit schwarzem Punkt auf der Vorderseite. Das haben nur Herde mit versenkbaren Knoepfen. KOPIE http://www.siemens-home.de/produktsuche/kochen-und-backen/back%C3%B6fen-dampfgarer-und-herde/herde/HE23AB502.html

Mit dem Markleiter haben wir gleich nach der Lieferung telefoniert. Sein „Kulanzangebot“ - ich soll ca 180 EUR zuzahlen, dann erhalte ich einen angeblich vollwertigeren Ausstellungsstück, mit versenkbaren Knoepfen, mit 3-fach Vollauszug, 1 st. Backblech. Ich fühle mich reingelegt. Bei diesem Herd war der 3-fach Auszug gar nicht dabei, das soll auch OK sein, ich kann es halt irgendwann abholen, wenn es geliefert kommt. Ohne Auszug kann ich das Herd Set gar nicht nutzen.

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Rollin81  26.11.2013, 15:11
@Sandra71717

Wenn du es ohne Auszug gar nicht nutzen kannst, ist das der perfekte Beweis!

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Rollin81  26.11.2013, 15:18
@Rollin81

Ich würde mir das unter keinen Umständen gefallen lassen.

Fakt ist: 1. Falsche Werbung 2. Vom Verkäufer belogen 3. Der Beweis mit dem Auszug

Setz' ein Schreiben auf. Mit diesen Fakten, mit der falschen Werbung und alles weitere was sich positiv auf dich auswirkt. Setz' dem Laden da eine Frist, bis wann Sie es umtauschen werden. Normal sind 7-14 Tage.

Ansonsten würde ich damit zum Anwalt, falls du Rechtschutzversichert bist.

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