Fahrtkosten zur Schule?

5 Antworten

Der Weg zur Arbeit ist grundsätzlich das Privatvergnügen des Arbeitnehmers. Wenn dir Lohnsteuer abgezogen wird, kannst du die Fahrten steuerlich als Werbungskosten ansetzen.

Dein Betrieb muss dir gar keine Fahrtkosten ersetzen, weder jetzt noch später. Den Schul und Arbeitsweg kannst du nur steuerlich geltend machen, dafür zahlen musst du selbst.

Nein du kannst es bei deiner Steuererklärung geltend machen.

Das wars. Weder Schule noch Betrieb zahlen was

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Du hast keinerlei Anspruch auf Fahrkostenerstattung während der Ausbildung bzw. im späteren Arbeitsleben.