werden fahrtkosten bezahlt wenn man beim bund ist?

4 Antworten

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Nein, die Bundeswehr erstattet Dir keine Fahrtkosten für Heimfahrten. Das war bei Wehrpflichtigen so. Was es noch gibt, ist ein Zuschuss zu Familienheimfahrten, wenn Du Trennungsgeldberechtigt bist.

Es hängt von deinem Status ab. Als Wehrsoldempfänger (also freiwillig Dienender oder Reserivist) hast du anspruch auf Fahrkostenerstattung. Als Gehaltsempfänger (also Zeit- oder Berufssoldat) nicht. Allerdings hast du als Wehrsoldempfänger einen Berechtigungsausweis der Bahn, mit dem du zwischen Dienstort und Heimatort kostenlos mit den Zügen der Bahn fahren kannst. Daher werden dir die Fahrkosten mit dem Auto nicht erstattet. Wenn du überdies noch im Regionalverkehr fahren mußt, mußt du die Fahrkarten erst einmal kaufen und selber zahlen, kannst sie aber sammeln und dreimonatsweise einreichen. Dann werden dir die Kosten erstattet. Abe aufpassen. Bis zu 3km mutet man dir zu, daß du auch zu Fuß gehen kannst. Bei Dienstantritt und Reisekosten im Rahmen einer Kommandierung oder Versetzung oder nach Entlassung, bekommst du auch die Kosten erstattet, wenn du mit dem Auto fährst. Aber da macht eine Kostenvergleichsrechnung, was es gekostet hätte, wenn du mit der Bahn gefahren wärst und erstattet nur die billigste Alternative, egal womit du letztendlich gefahren bist.

lenker96 
Fragesteller
 18.11.2013, 19:38

als saz für 13 jahre bekommt man nich mal einen teil bei der steuer zurück?

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DerTroll  18.11.2013, 19:42
@lenker96

ob man es von der Steuer absetzen kann, ist wieder eine andere Sache. Weiß ich jetzt nicht genau, da ich in Standortnähe lebe. Aber die täglichen Fahrtkosten gebe ich schon bei der Steuererklärung an. Aber vom Bund erstattet kriegst du die Fahrtkosten nicht. Als Gehaltsempfänger ist es bei dir an sich genauso wie bei einem Arbeitnehmer. Der muß an sich auch selbst dafür sorgen, daß er zur Arbeit kommt.

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lenker96 
Fragesteller
 18.11.2013, 19:44
@DerTroll

bloß der arbeitnehmer sucht sich ja sein standort aus.

ich kann ja überall hin geschickt werden. und jede woche 500 km pendeln ohne geld zu bekomm is ja auch doof

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DerTroll  18.11.2013, 19:46
@lenker96

ja, aber als Zeitsoldat wird dir ja entweder die UKV zugesagt oder du bekommst Trennungsgeld.

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Apfelkind1986  18.11.2013, 20:05
@DerTroll

Nur,wenn zum Zeitpunkt der Versetzung/ des Dienstantritts ein anerkannter Hausstand besteht.

Also eine eigene Wohnung oder man ist verheiratet.

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lenker96 
Fragesteller
 18.11.2013, 20:14
@Apfelkind1986

was ist denn ukv... na ich frag das am besten alles den wehrdienstberater :) trotzdem vielen dank

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Früher im Grundwehrdienst hat man eine Jahreskarte für die DB bekommen. Aber als Berufssoldat vermutlich nicht. So, wie jeder andere Mitarbeiter: Selber zahlen. Kannst du später bei der Steuer geltend machen, bekommst halt immer nur einen Teil zurück.

Du kannst es bei der der Steuer absetzen.