Wie bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?
Hey Leute,
ich mache eine Ausbildung zum Finanzanwärter. Die Berufsschule liegt 90km entfernt von mir und ich habe dort eine Wohnung angemietet, bei der ich Umzugskostenerstattung bekomme.
Momentan bin ich im Amt, wurde allerdings von meinem Hauptamt in das Partneramt verschoben, wo ich 5 Wochen arbeite. Dieses Amt liegt noch 110km entfernt von mir und dementsprechend fahre ich täglich 220km von meinem Zuhause zur Arbeit. Ich wohne im Elternhaus, zahle dort keine Miete und bin auch nicht im Grundbuch eingetragen. Ich bin ledig und habe auch keine Kinder.
Durch diese Fahrten habe ich ein Minus von knapp 600€ gemacht. Was ich mir als Auszubildender trotz guten Ausbildungsgehalt natürlich nicht monatlich leisten kann. Ich möchte die Fahrten nicht von der Einkommensteuer absetzen, sondern am liebsten in absehbarer Zeit erstattet bekommen. Auch wenn es nur anteilig sein sollte.
Soweit ich weiß, bekomme ich Umzugskosten nicht, weil ich hier keine Wohnung habe und Trennungsgeld nicht, weil ich zuhause keine Miete zahle, keine Kinder habe oder sonstiges, richtig?
Fragt sich nun was ich mit diesen Fahrten machen. Gibt es eine Lösung diese Kosten erstattet zu bekommen?
5 Antworten
Ich möchte die Fahrten nicht von der Einkommensteuer absetzen, sondern am liebsten in absehbarer Zeit erstattet bekommen.
Wer soll dir das warum erstatten? Du kannst es in der Einkommensteuer angeben, sonst nix.
Wenn dein Arbeitgeber ein Jobticket anbietet, wäre das eine Überlegung da kostengünstiger.
Oder wenn deine Eltern sich leisten können dir eine Wohnung näher an der Ausbildung zu finanzieren dann wäre ein Umzug eine gute Idee.
Das ist nicht nachzuvollziehen. Wenn das Amt dich zur Arbeitsleistung an eine Zweigstelle beordert bekommst du eine "Verfügung" über diese Maßnahme und somit Reisekosten nach der Reisekostenverordnung. Dort wird geprüft, ob eine tägliche Heimfahrt zuzumuten ist oder nicht. Ist sie es, wird dir eine Bahnfahrkarte zugestanden oder die Nutzung des PKW gestattet. Ist es nicht zumutbar, wird für dich ein Hotel gebucht.
Das ist korrekt, habe mich nochmal von etlichen Leuten meines Amtes beraten lassen.
Dafür habt ihr doch einen Personalrat, der dich über die Reisekosten aufklärt.
Wenn du nur zu einem anderen Amt "abgeordnet" bist, muss dir das ja irgendwie vergütet werden,
Entweder über den Arbeitgeber, wenn deine Arbeitsstelle das Hauptamt ist (Reisekostenabrechnung), oder über die Steuererklärung (Anlage N)
nur über den Lohnsteuerausgleich