Fahrschule Mahnung?

2 Antworten

Man kann ein Einverständnis auch durch eine entsprechende Handlung ausüben. Wenn du im Supermarkt eine Packung Pralinen nimmst und zur Kasse geht, darf der Betreiber des Supermarktes auch davon ausgehen, dass du diese Pralinen zum angegebenen Preis kaufen willst. Du musst nicht irgendwo nochmal eine extra Erklärung unterschreiben, die dies bestätigt.

Du hast dich erst über den Kurs informiert. Und bist, wahrscheinlich nachdem du eine gewisse Bedenkzeit hattest, zum Kurs gekommen und hast angefangen, daran teilzunehmen.

Daraus kann man schließen, dass du die Absicht hast, an dem Kurs teilzunehmen, und zwar unter den Konditionen, zu denen dieser Kurs angeboten wird.

Und wenn da eben irgendwo im Kleingedruckten steht, dass man den Kurs nur im Ganzen buchen kann, also nicht nur einzelne Stunden, dann hast du quasi erst beschlossen, den gesamten Kurs zu bezahlen, aber dann beschlossen dass du einen Teil (11 von 12 Stunden) nicht teilnehmen willst.

Dementsprechend ist es vollkommen korrekt, dass der Anbieter da jetzt die Kosten für den ganzen Kurs berechnet.

Du warst schon beim Unterricht also musst du auch zahlen...anders wäre es gewesen wenn du noch nicht am Unterricht teilgenommen hättest