Fahrschule will mich nicht wechseln lassen?
Moin,
ich habe bei meiner alten Fahrschule ca. 400 Euro Schulden noch und diese meinten, ich bekomme, erst meine Ausbildungsbescheinigung, wenn ich dies beglichen habe, ist das überhaupt möglich?
9 Antworten
Nein, die Fahrschule hat kein Pfandrecht an Unterlagen, zu deren Ausstellung sie gesetzlich verpflichtet ist.
§8 FahrschAusbO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
Die Folge wäre eine Geldbuße, §56 FahrlG:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.
Natürlich ist eine Fahrschule keine Wohlfahrt und es steht außer Frage, dass man seine Schulden zahlt, am besten noch bevor die Gegenseite darum bitten muss - sofern die Forderung berechtigt ist.
Gleichzeitig ist aber nunmal gesetzlich geregelt, dass die Fahrschule die Bescheinigung über den aktuellen Fortschritt oder den Abschluss ausstellen muss, wenn der Fragesteller darum bittet. Tut sie das nicht, um ihn zur Zahlung zu nötigen, ist es rechtlich nichts anderes, als wenn sie ihm einen Schlägertrupp schickt.
Theorie und Praxis. Die Ausstellung ist aber nicht zeitlich gebunden. Das kann dauern.
Bevor du fragst, ob andere etwas tun dürfen oder nicht, solltest du erstmal selbst deinen Verpflichtungen nachkommen.
Das ist eine übliche Regelung .. vielleicht rechtlich nicht ganz ok .. aber verklagst du sie, verklagen sie dich wegen Betrug.
Für was sollst Du bezaheln, wenn Du keine Prüfung machen kannst?
Wenn Du die theoretische Prüfung gemacht hast, kannst Du wechseln. Mußt nicht nochmal die die Prüfug bezaheln.
Was ist mit der Grundgebürht abei Fahrlehrer? Wenn der die Fahrschulausbidug nicht weitermacht willst Du Schadenserstaz. Setze ihm eine Frist.
Ja kann die Fahrschule
Das kann sie einklagen, aber sie hat weder an Bescheinigungen noch am Führerschein ein Pfandrecht.
Vermutlich wird hier etwas Fingerspitzengefühl gefragt sein.
Wenn der Fahrschüler mir als Fahrschule mit der Bescheinigung ohhne Begleichung der Schulden die Pistole auf die Brust setzen würde, würde ich am erstmöglichen Tag den Gerichtsvollzieher losschicken - ohne Rücksicht auf irgendwas oder irgendwen.
Eine Fahrschule ist keine Wohlfahrt. Hat er Hunger, muss er das Brötchen auch vor dem Verzehr bezahlen. Wer sagt denn dass die Fahrschule schon abgeschlossen ist. Vielleicht hat man ihr das gesagt damit am Ende das Geld fällig ist. Ich hätte bei Nichtbezahlen die Ausbildung mit ihr nicht weiter geführt.