3 Antworten

Erlaubt sind sie natürlich, man kann dir schlecht verbieten etwas an dein Rad zu schrauben. Die Frage ist ob du damit auf der Straße rumfahren darfst und das regelt die StVO und StVZO.


Bis auf die ganze normale Beleucht samt Dynamo sind zusätzlich in DE erlaubt:

  • eine zusätzliche, auch im Stand wirkende Schlussleuchte für rotes Licht
  • zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel.

(Quelle)

Bujin  30.09.2013, 11:31

Alles andere ist kein Verbrechen aber eine Ordnungswidrigkeit. Solange du damit nicht auf der Hauptstraße unterwegs bist wird aber keiner was sagen. Es sei denn du hast Meckeropis in der Nachbarschaft.

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Ich glaube nicht dass sie in Deutschland zugelassen sind sie brauchen ein E Prüfzeichen. Denn sie fallen unter Beleuchtung und die muss zugelassen sein.

Cool, aber bevor die hier erlaubt oder verboten werden können, müssen sie produziert werden. Auf der Seite wird um Investoren geworben. Sie haben seit dem 21. Juli schon genug Geld, um loszulegen.

Was man in der Werbung sieht, sind Prototypen. Bis die Displays auf den Markt kommen, wird es noch ein Weilchen dauern.

Ja, wahrscheinlich hat man in D. etwas gegen diese Art der 'Beleuchtung'.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung mit Fahrrädern.
Paulchenkevin 
Fragesteller
 30.09.2013, 00:05

Wie ich vorhin gesehen habe kann man das produkt schon in DE kaufen

http://www.amazon.de/Monkey-Light-M232-Fahrrad-Kombinationsm%C3%B6glichkeiten/dp/B0081UDLDY/ref=sr_1_1?m=AFONW1TCA7OT2&s=merchant-items&ie=UTF8&qid=1380492226&sr=1-1

Aber ich habe bedenken ob man nicht von der Polizei angehalten wird

Ich habe die Kickstarter Seite nur angegeben weil man dort das Video sehen konnte ^^

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FelixLingelbach  30.09.2013, 00:29
@Paulchenkevin

Tatsächlich.

Von fängt's an, wo hört's auf? Bin mal die Rezensionen für die LED-Ventilkappen durchgegangen. Dort habe ich nichts über Verbote gefunden. Ich gehe davon aus, dass die monkey lights (noch) nicht verboten sind. Zugelassen als Ersatz für Speichenreflektoren bzw. Reflex-Streifen sind sie bestimmt nicht.

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user353737  30.09.2013, 12:13
@FelixLingelbach

Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten. Was erlaubt ist, steht in § 67 StVZO. Leuchtende Ventilkappen und Monkey Lights gehören nicht zu den erlaubten Dingen.

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FelixLingelbach  30.09.2013, 12:35
@user353737

Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten. >

Leider hast du recht, sogar mit dem Verkauf kann man sich schon strafbar machen, wie ich eben ergoogelt habe. Allerdings sehe ich deinen Satz doch in erheblichem Widerspruch zum Grundgesetz.

Wie ist das begründet? Jede bewegte Lichtreklame am Straßenrand müsste verboten werden, wenn Ablenkung vom Verkehr, der einzige mögliche Grund, der mir einfällt, als Rechtfertigung dienen soll.

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user353737  30.09.2013, 20:21
@FelixLingelbach

Allerdings sehe ich deinen Satz doch in erheblichem Widerspruch zum Grundgesetz.

Welchen Passus des Grundgesetzes hast Du da vor Augen?

Wie ist das begründet?

Nun denn, wenn jeder im Straßenverkehr mit beliebigem Lametta unterwegs wäre, würde es wohl ziemlich unübersichtlich. Für Kfz gelten auch gewissen Ausrüstungsvorschriften, warum sollte das für Fahrräder nicht so sein dürfen?

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FelixLingelbach  30.09.2013, 20:44
@user353737

Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...

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user353737  30.09.2013, 21:07
@FelixLingelbach

Das ist ja so ein Totschlag-Argument, mit dem man jegliches Verbot (außer Mord und Totschlag) für verfassungswidrig erklären könnte. Ich schrieb bereits: "Nun denn, wenn jeder im Straßenverkehr mit beliebigem Lametta unterwegs wäre, würde es wohl ziemlich unübersichtlich." - und damit fängt die Gefährdung anderer an.

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Anonimaj  01.10.2023, 23:57

In D. verboten, in Österreich erlaubt.
Aber immer noch besser als Dashcams zu verbieten (wie in Österreich)...

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