Fahrpreisnacherhebung ICE?

5 Antworten

Ich habe online ein Ticket für eine Fahr von Hannover nach München erstanden, die der Verkäufer auch für mich gebucht hat.

Mit anderen Worten: Du hast das Ticket nicht über einen der regulären Buchungswege erworben, sondern von einem privaten Verkäufer, der dich anscheinend betrogen hat.

Damit bist du ohne gültige Fahrkarte unterwegs gewesen und zahlst dafür das lt. § 5 EVO vorgesehene "erhöhte Beförderungsentgelt" in Höhe des doppelten gewöhnlichen Fahrpreises. Das ist zwar das Vierfache des Preises, den du mit der Bahncard 50 gezahlt hättest, aber die nützt dir jetzt nichts mehr.

Für die Bahn ist tatsächlich der Sachverhalt entscheidend, und der ist nun mal so, dass du mit einem Ticket unterwegs warst, dass für dich nicht gültig war, daher muss die Fahrpreisnacherhebung gezahlt werden!

Allerdings wurde dir dieses Ticket offenbar privat verkauft in dem Glauben, dass es ein reguläres, für dich gültiges Ticket war... Damit liegt ein Betrug seitens des Verkäufers vor, den du anzeigen solltest. Verantwortlich für die durch den Betrug entstandenen "Schäden" d.h. auch die Fahrpreisnacherhebung. Des weiteren werden ihn neben der Strafanzeige wegen Betruges und der zivilrechtlichen Forderung wg. der Nacherhebung auch noch Konsequenzen von der Bundeswehr erwarten, denn wahrscheinlich nutzt er seinen Zugang zum Buchen (kostenloser) Bundeswehr-Tickets zum Verkauf dieser zum regulären Preis, einen gewerbsmäßigen Betrug unter Nutzung des Zugangs wird man da nicht so einfach auf sich sitzen lassen.

Du solltest jetzt auf jeden Fall Strafanzeige wegen Betruges erstatten und der Polizei sämtliche Daten, die du zum Verkäufer hast mitteilen, anschließend die Bahn über die Anzeige informieren (am besten unter Angabe des Aktenzeichens), und nach dem weiteren Vorgehen fragen (Im Zweifel wirst du das Geld wohl trotzdem vorschießen müssen, und dir anschließend wieder vom Verkäufer einklagen)

Natürlich musst du das bezahlen.
Die Bahn kann doch nichts dafür, dass du dich auf ebay hast betrügen lassen.

Sei froh, dass die keine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt haben.

TomEF98  27.11.2022, 21:26

(Gewerbsmäßiger) Betrug liegt hier eindeutig vom VERkäufer des Tickets vor! Denn er nutzt einen Zugang zu (kostenlosen) Bundeswehr-Tickets, um diese in dem Glauben, es seien reguläre für den normalen Fahrgast gültige Tickets zu verkaufen! Die Fahrpreisnacherhebung muss natürlich bezahlt werden, aber das könnte man sich als "Schaden" der aus dem Betrug entstanden ist auch vom Verkäufer einklagen!

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Ich bin ehrlichgesagt noch nie auf die Idee gekommen, ein Bahnticket über Ebay zu kaufen. Wieso macht man so etwas?

Du hast der Bahn den Sachverhalt geschildert. Die Bahn hat den Fall geprüft und keine Kulanz gezeigt. Das ist legitim, schließlich hattest du objektiv gesehen kein gültiges Ticket.

Die einzige Möglichkeit ist, dass du vom Verkäufer Schadensersatz verlangst. Ob das erfolgreich sein wird, weiß der Geier. Ob du ihn identifizieren kannst, ob du eine Anspruchsgrundlage hast, ob du diese rechtlich durchgesetzt bekommst, ob du am Ende wirklich dein Geld wieder siehst...

In jedem Zugabteil wird darauf hin gewiesen, dass der Zutritt nur mit einem gültigen Ticket erlaubt ist. Das hattest du offensichtlich nicht. Also ist die Nacherhebung des Fahrpreises korrekt. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du das RICHTIGE Ticket vorlegen kannst.

Was du wolltest (und gekonnt hättest) interessiert in dem Zusammenhang nicht. Sei froh, dass du nicht tatsächlichen wegen betrugsversuch angezeigt wurdest.

TomEF98  27.11.2022, 21:29

Warum sollte der Fragesteller/Käufer des Tickets wegen Betruges angezeigt werden, schließlich ist er Geschädigter eine gewerbsmäßigen Betruges des Verkäufers

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DerHans  28.11.2022, 09:58
@TomEF98

Er hat ein Ticket gekauft, dass er gar nicht benutzen darf. Betrogener Betrüger

Dass man keine Fahrkarten praktisch zum halben Preis kaufen kann, sollte eigentlich jeder wissen.

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TomEF98  29.11.2022, 22:09
@DerHans

§263 StGB, "Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen [...] durch Vorspielung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen [...]"

Aus der Frage geht nicht hervor, dass der Fragesteller wissentlich (also in der Absicht!) ein für sich garnicht gültiges Ticket gekauft hat, oder dem Schaffner irgendwelche Tatsachen verschleiert hätte (indem er z.B. versucht hätte, sich als Soldat auszugeben), für ihn käme allenfalls noch Erschleichen von Leistungen in Frage, aber auch da setzt das StGB die Absicht voraus, das Entgelt nicht zu entrichten... Hier wurde ja ein Ticket gekauft und vom Verkäufer vorgetäuscht, es sein gültig. Die Bedingungen für einen Betrug sind beim Verkäufer definitiv erfüllt.

Und natürlich kommt es vor, dass dass Leute (nicht stornierbare) Tickets (güstiger) weiterverkaufen, wenn sie die Fahrt nicht antreten können

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