Fahrfehler kann es zur Anzeige kommen?

7 Antworten

Anzeigen kann Dich jeder, immer, überall, aus allen möglichen Gründen. Die wichtige Frage lautet daher nicht, ob Dich jemand anzeigen kann für irgendetwas (fast immer lautet die Antwort: Ja.), sondern: Kann Dir daraus ein Schaden entstehen. Dafür ist es nicht entscheidend, ob sich jemand über Dich geärgert hat, sondern ob die Polizei (die eine Anzeige prüft, was da dran ist), oder ein Gericht (welches entscheidet, wenn es nicht nur um Kleinigkeiten, sondern um den Vorwurf einer Straftat geht), zu dem Schluss kommt, dass Du gegen ein Gesetz verstossen hast.

Theoretisch ja, praktisch nein.

Also wenn du jemanden schneidest oder die vorfahrt klaust ist das eine Straftat. Sogar nen Parkplatz klauen wenn man bereits blinker gesetzt hat ist eine Straftat. Jedoch ohne Beweise wird es ehr schwer hier irgendwas durch zu setzen und daher hätte so eine Anzeige wahrscheinlich keine Chance.

In der Realität kommt es auch (fast) nie zu Anzeigen wegen sowas.

Wenn ich jeden anzeigen würde der mir die vorfahrt klaut, mich schneidet und auf der Autobahn drängelt, ganz ehrlich dann könnte ich nen eigenen Rechtsanwalt anstellen...

Wenn jeder Fahrfehler zur Anzeige käme, müßten die Bussgeldstellen der Kommunen ihr Personal mächtig aufstocken.

Grundsätzlich ist das Fahrzeug, das sich schon im Kreisverkehr befindet zur Vorfahrt berechtigt. So aus dem Nichts kann der nicht auftauchen. Kreisverkehre sind sehr gut zu überblicken und der Verkehr regelt sich fast von alleine. Deshalb hat man sie ja auch Kreuzungen an den passenden Stellen vorgezogen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

Du warst halt unaufmerksam. Das ist aber bestenfalls fahrlässig. Es ist nichts passiert, es war keine Obrigkeit vor Ort, die dir gleich ein Verwarngeld abgeknöpft haben, also hast Du nichts weiter zu befürchten. Der Andere kann ja gerne versuchen, dir nachträglich noch einen malen zu lassen, aber es fehlt der Beweis, wenn er icht gerade noch einen Mitfahrer als zeugen hatte. Selbst dann wird nichts passieren, weil wir uns nicht im Straftatbestand befinden. Nötigung wäre zwar denkbar, aber das ist eine reine Vorsatzstraftat, man müßte dir nachweisen, das Du den anderen zum bremsen zwingen wolltest, was aber so gut wie unmöglich ist.

Theoretisch muss es nicht zum Unfall kommen, auch eine Nötigung kann zur Anteige führen. Aber wenn Du vor ihm im Kreisverkehr warst, bist Du Vorfahrtsberechtigt. Bis Du rausfahren möchtest, da sind meist Rad- und/oder Fußwege.

Hi,

Wenn die Person dich (aufgeregt) angehubt hat, dann würde ich vermuten, dass diese Person ihren Ärger mit dem Hupen und vielleicht gestikulieren schon in soweit rausgelassen hat, dass die Nummer für die Person dann geklärt ist.

Ich würde mir eher sorgen machen, wenn sich jemand nicht aufregt. Entweder ist die Person dann sehr gefestigt und nachsichtig oder sie hat den Ärger drin behalten und dieser erzeugt dann ausreichend Motivation, die Mühe auf sich zu nehmen, die Polizei aufzusuchen.

Liebe Grüße