Fahrens unter Cannabiseinfluss >> Folgen

6 Antworten

wegen der Grenze:

ab 2,0 ng/ml aktiv (in manchen Bundesländer schon ab 1,0 ng/ml) wird die FE entzogen.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird immer darüber informiert, wenn Sie in Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind und hat die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen und die Fahreignung abzuklären.

Ärztliches Gutachten: Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.

Diese Seite beschreibt sehr gut die Folgen: http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php#k5

wegen dem äG:

Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.

Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.

Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen. Du hast dich aber erwischen lassen.

Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast. Dann könntest du nämlich den Führerschein behalten. Ein deftiges Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot gibt es aber auch dann.

Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist. Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du als Einmalkonsument durchgehst. Natürlich ist dafür günstig, wenn deine Blutwerte so niedrig wie möglich sind.

MPU erst wenn das äG positiv (also negativ für dich) bewertet wird

Kihlu  11.05.2012, 00:20

Er ist ja überhaupt nicht in dem Besitz jeglicher FEs, nur Prüfbescheinigung ;)

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ginatilan  11.05.2012, 08:45
@Kihlu

du hast Recht, aber genau das gleiche hat er zu erwarten wenn er seine Fahrerlaubnis weiter machen will. Nur, dann wird die FE nicht entzogen, sondern dann wird er erst gar keine bekommen

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Das könnte bedeuten, dass du den Autoführerschein auf unbestimmte Zeit knicken kannst, da du eventuell als ungeeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft wirst --> MPU!

Das wird dir wohl so schnell nicht wieder passieren...

Denn deinen Lappen kannste erstmal knicken!

haben die bulklen denn was davon erzählt, ob du die toleranzgränze überschritten hast? lg

Kihlu  11.05.2012, 00:20

Blut muss doch erst ausgewertet werden. Teuer übrigens

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