Fahren ohne Fahrerlaubnis, Polizei sieht mich, hält mich aber nicht an, trotzdem kommt eine Vorladung?
Hi
Vorgeschichte: FS wurde durch Polizei entzogen.
Tat: Täter fährt mit KfZ der Mutter an stehendem Streifenwagen vorbei.. Beamter erkennt täter, verfolgung wird aufgenommen, jedoch ohne Erfolg. Täter parkt wagen ab u lässt sich abholen....
Ca. Eine Woche später bekommen täter und mutter (kfz halter) post mit dem jeweiligen Vorwurf, zum einen fahren ohne Fahrerlaubnis für täter & für Mutter wegen dem zulassen der tat..
Nun meine Frage: kann der täter (und auch die mutter) belangt werden ohne quasi auf frischer Tat ertappt worden zu sein?
Danke im voraus
5 Antworten
Die Halterin (Mutter) hat sich wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht, wenn sie dir das Auto überlassen hat. Mach also besser erst mal keine Angaben zur Sache. Die Mutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss auch nicht zur Sache aussagen.
verfolgung wird aufgenommen
hält mich aber nicht an,
Sie hätten dich wohl angehalten, wenn du nicht abgehauen wärst.
Wieso habe ich das Gefühl, du bist da auch noch stolz drauf...?
Glücklicherweise wurdest du ja aber erkannt - und das spricht Bände.
Weder blaulicht, noch eine Aufforderung zum anhalten kam, also fühlt man sich nicht angesprochen, richtig? Okay Verfolgung ist vlt nicht das richtige Wort dafür..
Natürlich, es gibt ja mit Sicherheit mindestens 2 Beamte als Augenzeugen...also seid ihr beide dran....
Beim Alkoholverstoß braucht es eine Messung des Blutalkoholspiegels.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis müssen sie dich nur erkennen und fahren sehen.
Wenn du Anhaltesignale missachtest hast, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit, die gerne die Strafe erhöht.
Mir ist da ein alter Fall bekannt, da wurde der Fahrer beim Autofahren gesehen und erkannt, konnnte nicht angehalten werden und die Polizei wusste nicht mal mit welchem Auto er gefahrten war.
Die Gesichter von Leuten, denen kürzlich der Führerschein entzogen wurde, merken sich die Streifen besonders.
Weder blaulicht, noch eine Aufforderung zum anhalten kam..
Dann hör dir mal an, was sie dir vorwerfen, wann, was, wo.
Wenn sie dich nochmal erwischen, dann kann auch das Auto ersatzlos eingezogen und versteigert werden.
Ja na sicher kommt sowas nicht mehr vor! Allerdings find ich das ein bisschen fragwürdig das dass bloße erblicken eines vermeintlichen Täters schon ausreichen soll.. wir werden sehen
Selbstverständlich. Viele Kriminelle werden nicht auf frischer Tat ertappt, sondern aufgrund von Beweismitteln und Zeugenaussagen überführt. Wenn dich die PVB erkannt haben und vor Gericht identifizieren können, reicht das vollkommen aus.
Selbstverständlich können beide belangt werden, schließlich wurdest du von den Streifenbeamten gesehen und identifiziert. Nur deine Mutter könnte sich herausreden, mit dem Hinweis, du hättest das Fahrzeug ohne ihr Wissen benutzt.
und das reicht ja? Gibt ja keine personalienaufnahme geschweige denn einen Abgleich. .
Wenn jemand bspw alkoholisiert fährt, die Beamten das aber lediglich zugetragen bekommen u daraufhin eine Anzeige oder sonst was zustellen geht das auch ja?