Fachabi abbrechen bis zu Ausbildung?
Hallo, ich habe eine Situation aus der ich jetzt schwer rauskomme. Ich habe die 11Klasse angefangen da ich keine Ausbildung fand. Nach dem halbjahr hab ich jetzt ein vertrag unterschrieben und keiner hat nach dem Halbjahreszeugnis gefragt. ich habe meinen realschulabschluss, was auch die voraussetzung für die ausbildung war. Die frage ist jetzt ob es sich lohnt für die monate abzubrechen um zu jobben und geld zu sparen wenn es jetzt auch notentechnisch absolut am ende ist, und ob ich es dann meinem auszubildendem melden muss? Ich habe nur die angst dass die am Ende nach dem abschlusszeugnis fragen.
‼️Für die mit dem selben Problem, es stand bei mir nichts drin, hatte aber auch keine verurteilung. Ob im Ausländischem, Europäischen oder Deutschem Register kein Eintrag
Und um es schlimmer zu machen: ich habe viele fehltage und meine noten verschlimmern sich nur. Ich hab gesundheitsbedingt oft gefehlt aber mittlerweile fehlt mir durch stress auch die motivation. heißt auf dem zeugnis werden mindestens um die 100-130 fehltage drauf sein, und ich weiß nicht ob ich so ein zeugnis irgendjemandem vorzeigen möchte.
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2 Antworten
Moin,
ich würde mit dem Betrieb klären ob der Ausbildungsvertrag Gültigkeit behält ohne den aktuell angestrebten Abschluss.
Dennoch bedenke:
a)Du kommst dann vollkommen raus, wirst jetzt Monate lang nur rum gammeln und sollst dann bei bestem Wetter im Sommer mit einer Ausbildung starten - schaffst du das?
b) Du schaffst es aus was auch immer für Gründen nicht zur Schule bei ca 100-130 Fehltagen warst du doch wohl so gut wie niemals anwesend - schreibst oben du willst Jobben danke dran das du ev in der Ausbildung wieder mit weniger Geld auskommen musst.
Da ich ja nur das erste Jahr mache werde ich keine hochschulreife erwerben, und das wissen die ja da ich den vertrag für September dieses Jahr habe. Deswegen müsste der Vertrag dennoch gültig sein weil die Vorraussetzung nur guter Realschulabschluss war- das habe ich. Und mit Arbeit komme ich klar. Bloß ist Schule allein nichts für mich, war ein Überbrückungsjahr. Wäre ich dazu dennoch verpflichtet dem Betrieb bescheid zu geben? Nach dem Halbjahreszeugnis wurde auch nicht gefragt.
Wenn du minderjährig bist, bist du generell schulpflichtig, müsstest also bis zum beginn der Ausbildung in ein BVB oder BGJ wechseln. Denn auch mit Schulabschluss bist du mindestens berufsschulpflichtig.
Das Sekretariat KANN dich nicht von etwas befreien, was im Landesschulgesetz steht. das könnte nur das Schulamt.
Ja, also die würden es einer Frau zuschicken die dafür zuständig ist mit dem Vertrag. Habe jetzt die Begriffe vergessen, aber so hat es auch eine Klassenkamaradin gemacht.
Also so wie es mir beim sekretariat erklärt würde, würden die mich von der schulpflicht befreien sobald ich einen vertrag vorlege dass ich bsp arbeite. und das wär dann ja auch erledigt wenn ich die stelle hätte.