Extremer Strom Verbrauch?

7 Antworten

Schau mal ob du den Zähler richtig abgelesen hast und den richtigen Fehler, und vielleicht ist auch die kühlschrankdichtung undicht und der Kühlschrank verbraucht zu viel Strom.

Du hast ein Recht auf einen Zugang zum Zähler. Mindestens einmal im Monat muss dieser kostenfrei gewährt werden. Diesen solltest Du zumindest zweimal im Jahr auch nutzen, wenn Stromanbieter und (Messstellen-)Netzbetreiber Dich dazu aufgefordert haben, den Zählerstand abzulesen.

Gemäß Deinen Angaben hast Du das nicht gemacht. Insofern war dieses Ergebnis vorauszusehen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Dein Verbrauch ist tatsächlich so hoch. Dann ist die Nachzahlung gerechtfertigt. Und wahrscheinlich dadurch zustande gekommen, dass der Messstellenbetreiber selbst jemanden zum Ablesen geschickt hat, weil Du den Aufforderungen nicht nachgekommen bist.
  • Oder es wurde jetzt einmal höher geschätzt, um Dich zu einer Reaktion zu zwingen. In diesem Fall genügt es, den korrekten Zählerstand zu übermitteln, dann werden Rechnung und Abschlag korrigiert.

Da Du jedoch von Deinem Verbrauchsverhalten (mangels Ablesung) keine Ahnung hast, könnte auch die zweite Variante mit einer (berechtigten) Nachzahlung enden.

Ein Blick in die Rechnung(en) hilft übrigens: Dort steht, welche Werte geschätzt, von Dir bzw. extern abgelesen wurden.

1.000 kW für einen 1-Personenhaushalt passt, wenn man halbwegs sparsam ist, aus eigener Erfahrung.

Ich vermute einmal Ablesefehler. Hoffentlich hast du noch die Abrechnungen der vergangenen Jahre, dann lässt sich das gut nachvollziehen. Nimm mit den Stadtwerken Kontakt auf, die haben auch deine alten Rechnungen. Kontrolliere vorher den aktuellen Zählerstand.

Hallo SophiaZKlein,

prüfe mal die Abrechnungen der letzten Jahre, da steht drin, Stromverbrauch vom bis geschätzt oder abgelesen.

Die Zähler müssen für die Mieter zugänglich sein, zu jeder Zeit.

Setze dich mit deinem Vermieter/Hausverwaltung in Verbindung.

Wo sind die Sicherungen für die Wohnung und die Kellerräume?

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
FordPrefect  07.02.2024, 17:40
Die Zähler müssen für die Mieter zugänglich sein, zu jeder Zeit.

Nein. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist, dass der Mieter Anspruch darauf hat, den Zählerstand mindestens monatlich ablesen zu können - aber nicht zu jeder beliebigen Zeit, sondern auch dies nach Absprache und Terminvereinbarung mit dem VM bzw. der HV. So die laufende Rechtsprechung - siehe z.B. Urteil des AG Köln, Az: 201 C 464/12 .

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Hallo,

ich habe im moment das gleiche problem, das sich mein Verbrauch sogar um das 4 Fache verdoppelt hat.