Exmatrikulation wegen beleidigung?

4 Antworten

Ein "exmatrikulationswürdiger" Vorfall läge meines Erachtens nur dann vor, wenn deine Äußerungen in irgendeiner Form dazu das Potential haben, den Hochschulbetrieb allgemein oder für einzelne Studierende zu stören. Und selbst dafür liegen die Hürden ziemlich hoch.

Was du privat in einer 1:1-Unterhaltung mit jemandem schreibst, der nicht der Hochschule angehört, interessiert die Hochschule nicht.

Beste Grüße!

Damit würde sich dein Freund vermutlich nur lächerlich machen. Du musst dir keine Sorgen machen, da passiert nichts.

Die Hochschule hat auch besseres zu tun als sich um eure Streitigkeiten zu kümmern.

Anonyme Verdächtigungen und Behauptungen interessieren eine Hochschule nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet

Mach dir keine Gedanken, dass du wegen eines "Unwortes" gleich geext wirst, da muss schon Schwerwiegenderes vorliegen neben ungenügenden Leistungen natürlich!