Essen und Trinken?

2 Antworten

Den sogenannten "Gewerbeschein" bekommt man bei Anmeldung eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO). Wenn du 1 x pro Woche auf dem Trödelmarkt stehst, dann hast du dort keine feste Betriebsstätte, also kein stehendes Gewerbe. Du bräuchtest eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen, erhältlich beim Gewerbeamt
  • Ggf. eine Reisegewerbekarte, wenn du mit deinem Truck außerhalb deiner Gemeinde arbeiten möchtest, erhältlich beim Ordnungsamt
  • Antrag auf Bewirtung im Freien, erhältlich beim Ordnungsamt
  • Ggf. Genehmigung für das Stehen an öffentlichen Plätzen, zu beantragen beim Straßenbauamt
  • Schanklizenz, sofern du alkoholische Getränke verkaufen möchtest
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die durch das Finanzamt ausgestellt wird
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gaststätten­­­unterrichtungsnachweis, den du durch Kurse bei der IHK erwirbst
  • Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt
  • Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, ebenfalls beim Gesundheitsamt
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes durch das Ordnungsamt
  • Vertrag mit einer Gastro-Mietküche zur Vorbereitung der Speisen (nur in manchen Bundesländern)