erweiterter realschulabschluss ausgleichsfach?

3 Antworten

Gefundene Regelung

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt,
wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I
- Realschulabschluss nach § 6 hinaus im Durchschnitt befriedigende
Leistungen


    in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
    in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik

erbracht hat.

Nirgends ist eine Regelung zu finden, in der mit einem Nebenfach ausgeglichen werden kann.

Achtung ! Dies gilt nur für Niedersachsen:

Den Sekundarabschluss I – Erweiterter Realschulabschluss   erwirbt, wer …

a) die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erfüllt und

b) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht. und

c) im gesamten Zeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht.