Erstattungskosten eines Vertrags?

3 Antworten

Wenn zu Recht gegen dich ermittelt wird, bekommst du den Ausfall der Nutzung nicht erstattet.

§201StGB verbietet das Aufnehmen des vertraulich gesprochenen Wortes. Nicht aber ist das in der Öffentlichkeit gesprochene Wort geschützt. Die wollten nur sicherstellen nicht selber strafrechtlich belangt zu werden und haben erstmal das Beweismaterial weggenommen - Die durften das Handy gar nicht wegnehmen. nach diesseitiger Ansicht. geh zu einem Anwalt die Sache war illegal.

Wenn du freigesprochen wirst, bekommst du das, ansonsten eh nicht.

Aber sieht schlecht aus, weil du wohl objektiv schuldig bist.

Alesto522 
Fragesteller
 22.11.2021, 16:38

Ne, ich wurde ja nur als Zeuge eingeladen. Und angeklagt wurde ich auch nicht, also hat es keinerlei rechtlichen Folgen für mich.

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windsbraut0307  22.11.2021, 16:41
@Alesto522

und es wurde auch ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt, Aufgrund von unerlaubtem Filmen mit Tonaufnahme.

Also, wurde das Verfahren eingestellt, oder läuft es noch?

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