Erlischt die Garantie bei Optischen Tuning?

4 Antworten

Bitte verwechselt hier nicht Gewährleistung mit Garantie. Die Gewährleistung (gesetzlich nach BGB geregelt) erlischt nicht bei Änderung von Komponenten, welche keinen Einfluss auf die defekten Teile nehmen. Allerdings kann die Gewährleistung sehr wohl erlischen, wenn geänderte Teile Einfluss auf andere Teile nehmen. Ein Beispiel: Auf das Stufenheck setze ich einen Spoiler. Nach einigen Monaten öffnet sich die Heckklappe nicht mehr richtig, da die pneumatischen Heckklappenstützen beim öffnen nicht mehr unterstützen. Hier kann der Händler die Gewährleistung unter umständen ablehnen, wenn das mehrgewicht diese Mechanik zum Beispiel negativ beeinflusst hat und zu einer Überlastung geführt haben. Etwas ganz anderes ist die freiwillige Herstellergarantie. Hier legt der Herstellet die Spielregeln fest. Wenn dieser beispielsweise die garantie bei Veränderung der Serienausstattung durch nicht authorisierte Werkstätten ausschließt, muss man das als Konsument hinnehmen.

Andere Spiegel oder andere Blinker sind kein optisches Tuning. Wenn die Teile kein TÜV Gutachten/ E- Zulassung haben, führen die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Garantie eines Fahrzeuges ist davon nich betroffen.

Nein bei so etwas erlischt nicht die Garantie.


blackbaronx62 
Fragesteller
 10.01.2015, 21:43

Danke für die schnelle Antwort ;D

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Messkreisfehler  10.01.2015, 21:43

Woher willst Du das wissen?

Die Garantie ist eine freiwillige! Leistung des Herstellers... Wenn dieser in seinen Bedingungen optisches Tuning ausschliessen sollte, dann gilt auch keine Garantie...

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MrZurkon  10.01.2015, 21:45
@Messkreisfehler

Unfug....Weder bei einem Auto noch bei einem Roller erlischt bei soetwas die Garantie,natürlich müssen die neu verbauten Teile auch eine E-Zulassung/Gutachten etc haben.

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nachtlicht1978  11.01.2015, 13:10
@MrZurkon

Bitt verwechselt hier nicht Gewährleistung mit Garantie. Die Gewährleistung (gesetzlich nach BGB geregelt) erlischt nicht bei Änderung von Komponenten, welche keinen Einfluss auf die defekten Teile nehmen. Allerdings kann die Gewährleistung sehr wohl erlischen, wenn geänderte Teile Einfluss auf andere Teile nehmen. Ein Beispiel: Auf das Stufenheck setze ich einen Spoiler. Nach einigen Monaten öffnet sich die Heckklappe nicht mehr richtig, da die pneumatischen Heckklappenstützen beim öffnen nicht mehr unterstützen. Hier kann der Händler die Gewährleistung unter umständen ablehnen, wenn das mehrgewicht diese Mechanik zum Beispiel negativ beeinflusst hat und zu einer Überlastung geführt haben.

Etwas ganz anderes ist die freiwillige Herstellergarantie. Hier legt der Herstellet die Spielregeln fest. Wenn dieser beispielsweise die garantie bei Veränderung der Serienausstattung durch nicht authorisierte Werkstätten ausschließt, muss man das als Konsument hinnehmen.

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Andere Spiegel, andere Blinker,

mit CE-Zeichen sollte es keine Probleme geben, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis .