eristoff ab 18 oder 16

2 Antworten

Ja, das Jugendgesetz LGBL. 4600-7 regelt im § 18 die Abgabe und den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche.

Dort heißt es das an Jugendliche unter 16 Jahren:

- Alkoholischen Getränke (auch Mischgetränke wie z.B: Alcopops) weder abgeben, ausgeschenkt, weitergegeben werden dürfen noch das sie von Kindern oder Jugendlichen unter 16 besessen oder konsumiert werden dürfen.

- Tabakwaren weder abgegeben, verkauft oder durch unter 16 Jährige konsumiert werden dürfen.

Also das bedeutet: das ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sämtlicher Alkohol (auch Spirituosen, somit auch "Eristoff"), sowie Tabakwaren abgegeben, verkauft, weitergegeben ausgeschenkt und konsumiert werden dürfen.


Jugendgesetz LGBL. 4600-7 - Stand 19. Juli 2012

§ 18 - Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel

(1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B. Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch besitzen noch konsumieren.

(2) Alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B. Alkopops) und Tabakwaren dürfen an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jungen Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres weder angeboten noch an sie abgegeben (überlassen, ausgeschenkt, verkauft, geschenkt, weitergegeben) werden.

auch bei den ösis ist das ab 18. warum wendest du dich nicht an eine seite aus österreich. das hier ist eine deutsche seite.

Anduri87  06.03.2015, 15:14

Nope, das Jugendschutzgesetz ist in Österreich Ländersache. Dort gibt es noch 3 Bundesländer (unter anderem Niederösterreich), in denen auch gebrannter Alkohol an Jugendliche ab 16 abgegeben und verkauft werden darf.

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