Erfindung auf den Markt bringen (Lizenzen oder Firma)?

3 Antworten

Als erstes musst Du heraus finden ob es bereits Patente angemeldet sind die deine Erfindung betreffen bzw. ob deine Erfindung bereits in Teilen patentiert ist.

Ggf. müsstest Du deine Idee ein wenig umfomulieren/anpassen, damit sie nicht gegen bestehende Patente verstößt.

Dann könntest Du einen Gebrauchsmusterschutz beantragen.

Ich schätze das ganze Verfahren verschlingt mindestens 2000,-

Ich selber hatte auch schon viele Ideen habe aber nie ein Patent angemeldet weil es mir zu unsicher war tausende von Euro in einen Patentschutz zu investieren ohne sicher zu sein das sich so ein Patent am Ende auszahlt.

Deshalb gibt es meine Ideen alle kostenlos auf Tinkercad.

ReliStyleZ 
Fragesteller
 14.04.2023, 23:14

Gebrauchsmuster oder Patente ???

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stealthuser  15.04.2023, 02:01
@ReliStyleZ

Ein Gebrauchsmuster beschreibt eine Form oder ein Design und ein Patent kann eine Funktion oder Ablauf beschreiben.

Also mal angenommen das Produkt das es bereits gibt ist ein Eimer mit einem Henkel und deine Erfindung ist ein seitlicher Ausguß für diesen Eimer dann könntest Du dir den Ausguß für den Eimer als Gebrauchsmuster schützen lassen.

Mal angenommen Du hast eine Idee wie man beim Befüllen des Eimers durch die Bewegung der Wassermoleküle diese in Schwingungen versetzen kann so das man ohne zusätzliche Energie das Wasser zum Kochen bringet, dann könntest Du diesen Vorgang patentieren lassen.

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ReliStyleZ 
Fragesteller
 15.04.2023, 02:29
@stealthuser

Ok dann muss ich ein Gebrauchsmuster machen, das wäre dann auch nicht zu teuer :).

Also zum Patentanwalt oder auf eigene Faust ? Und wenn das durch ist kann ich mit dem Gebrauchsmuster auch einen Lizenznehmer finden ???

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stealthuser  15.04.2023, 03:03
@ReliStyleZ

Sich selber durch bereits angemeldete Gebrauchsmuster oder Patente durchzuarbeiten ist die Hölle (war einer der Gründe warum ich damals aufgegeben hatte).

Du könntest einen Patentanwalt beauftragen aber da geht es dann eher um die Formalitäten und nicht darum, zu prüfen ob deine neue Idee bereits geschützt ist.

Ich kann dir nur sagen, das es fast nichts gibt, das nicht schon patentiert oder geschützt wurde.

Die sind alle wahnsinnig....

Du kannst dir z. B. ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 37,456 mm und einem Kreis darin mit einem Durchmesser von 22,578 mm patentieren lassen wo die Ecken Quadrat gerundet sind.

Und es gibt Leute die sich sowas tatsächlich patentieren lassen um dann von irgend jemand, der irgendwann ein Quadrat mit einem Loch darin benötigt Lizenzgebühren zu verlangen - Stichwort Patentgrabber.

Und da ich selber damals gescheitert bin, werde ich wohl keine große Hilfe sein.

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DerGrafDuckula  17.04.2023, 17:45
@stealthuser
Ein Gebrauchsmuster beschreibt eine Form oder ein Design

Das ist falsch. Ein Gebrauchsmuster ist ein rein technisches Schutzrecht. Vielleicht verwechselst du es mit dem Geschmacksmuster (mittlerweile eingetragenes Design)

Du kannst dir z. B. ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 37,456 mm und einem Kreis darin mit einem Durchmesser von 22,578 mm patentieren lassen wo die Ecken Quadrat gerundet sind.

Nein das geht nicht. Patente setzen Neuheit, Erfinderische Tätigkeit und Technizität voraus.

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DerGrafDuckula  18.04.2023, 06:31
@stealthuser

Der Ausdruck "Patentkrieg" in diesem Artikel wird für den gesamten Streit der mit Schutzrechten geführt wird benutzt. Im Artikel steht aber:

[...] Richter beschäftigen sich mit sogenannten Geschmacksmustern

Geschmacksmuster (d.h. Designs) werden nicht vorab auf ihre Rechtsbeständigkeit (wie ein Patent) geprüfte sondern, sofern keine groben Schutzhindernisse vorliegen, einfach eingetragen.

Übrigens, das US Englisch kennt das Wort Geschmacksmuster natürlich nicht sondern nennt dieses Schutzrecht "Design Patent". Auch dort ist es aber eine ungeprüfte Eintragung und hat nichts mit dem "echten Patent" zu tun.

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DerGrafDuckula  18.04.2023, 09:24
@stealthuser

Hier: https://www.dpma.de/service/schutzrechte_kurz_erklaert/index.html

findest du eine Tabelle mit einer knappen Kurzübersicht, wobei du die Spalte Topografien getrost ignorieren kannst - das hat in der Praxis kaum eine Bedeutung.

Noch ein Wort zum "Patentstreit" von Apple und Samsung. Schutzrechtsverfahren in den USA verlaufen nach anderen Regeln als in Deutschland und erfordern teilweise auch ein anderes Vorgehen.

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Hallo ReliStyleZ,

wenn du tatsächlich damit Geld verdienen möchtest, wirst du ein Patent brauchen. Auf dessen Grundlage kannst du Lizenzen vergeben und Kopien deiner Erfindung verhindern.

Du solltest aber ein paar Dinge dafür beachten:

  • Ein Patent ist ein Verbietungsrecht mit dem du anderen untersagen kannst deine technische Lehre umzusetzen. Eine Erteilung setzt sowohl voraus, dass diese Lehre neu, als auch erfinderisch ist, d.h. neue Merkmale dürfen für den Fachmann nicht naheliegend sein. Für die professionelle Ausarbeitung der Anmeldung, sowie die Begleitung eines Prüfungsverfahrens in Deutschland kannst du insgesamt mit einem mittleren bis hohen vierstelligen Betrag rechnen. Von der Anmeldung bis zur Erteilung sind es dann oft gute 3 Jahre oder mehr.
  • Patente sind nationale Rechte, d.h. sie gelten nur dort wo sie angemeldet wurden. Für Nachanmeldungen im Ausland hast du ein Jahr Zeit ab der Erstanmeldung.
  • Es ist für Einzelerfinder oft schwer mit einem Unternehmen in Kontakt zu kommen. Hier musst du dann relativ hartnäckig sein. In der Regel sind die Rechtsabteilungen für Lizenzsachen zuständig, die Aufgabe kann aber auch bei dem technischen Fachbereich liegen. Wahrscheinlich musst du dich zuerst durchfragen an wen du dich wenden musst.
  • Der Form wegen noch ein Hinweis: Solltest du dich in einem Angestelltenverhältnis befinden, bist du deinem Arbeitgeber gegenüber meldepflichtig – dieser hat Anspruch auf deine Erfindung.

Für den Anfang würde ich dir raten die nächste Erfinderberatung der IHK oder eines anderen Verbands aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen.

Viel Erfolg!

Vielleicht mal unter "erfinderberatung.com" fragen? Dahinter scheinen sich Erfinder mit eigenen Erfahrungen zu verbergen.

Ansonsten habe ich gehört, dass man die eigene Idee zunächst vorläufig "schützen" könne, indem man sie in einem Brief an sich selbst schickt, ohne ihn zu öffnen.

PixelManuel  13.04.2023, 05:01
Ansonsten habe ich gehört, dass man die eigene Idee zunächst vorläufig "schützen" könne, indem man sie in einem Brief an sich selbst schickt, ohne ihn zu öffnen.

Wie soll das denn funktionieren? Damit erreicht man erstmal gar nichts. Eine Idee an sich lässt sich in Deutschland nicht schützen. Man kann sich nur eine Umsetzung schützen lassen, entweder durch Patente oder durch das Urheber- bzw. Markenrecht.

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Cogitoergosum99  13.04.2023, 05:07
@PixelManuel

Angeblich über den Poststempel als nachweisbares Datum. Dann könnte man allerdings gleich eine Email wählen.....

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ReliStyleZ 
Fragesteller
 13.04.2023, 05:13
@PixelManuel

Also muss ich ein Gebrauchsmuster anmelden oder direkt Patent ??

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