Erdung von Kabeltragesysteme?

2 Antworten

Ich habe da mal etwas gefunden. Auf der Seite stehen über diesem Absatz auch diverse VDE-Normen.

"Die Leitung vom Typ NYM stellt mit der Isolierung der basisisolierten Leiter und der Isolierung des Leitungsmantels sozusagen ein Betriebsmittel der Schutzklasse 2 dar. Basisschutz und Fehlerschutz sind demnach für das „Betriebsmittel Leitung“ gegeben. Die Mantelleitung, verlegt im leitfähigen Kabelkanal, erfüllt durch die doppelte Isolierung (Leiter und Mantel) die Anforderung an die Schutzmaßnahme Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung. Weitere Maßnahmen zur Erreichen des Schutzes gegen elektrischen Schlag sind demnach nicht notwendig."

(Quelle: marcfengel.de)


heilaw  27.10.2022, 16:34

Gehört das nicht zum Potentialausgleich, wonach Metallkonstruktionen geerdet werden sollen/müssen?

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electrician  28.10.2022, 10:09
@heilaw

Sehe ich eigentlich auch so. Aber dem Artikel nach scheint es ja so zu sein, dass eine doppelte Isolierung (Adern, Mantel) ausreicht, um auf die Erdung zu verzichten.

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RareDevil  28.10.2022, 17:09
@electrician

Der Artikel befasst sich aber "nur" mit einem Metallkanal innerhalb eines Raumes, also stark lokal begrenzt und die Leitung wird wohl kaum noch bewegt.

Kabeltragesysteme gehen teilweise viele Meter durch Hallen ect... Hier ist die Gefahr von Potentialverschleppungen über viele Meter hinweg möglich. Zudem liegen auf Kabeltragesystemen auch mehr wie nur eine Zuleitung/ein Stromkreis und meist nicht über RCD abgesichert... Es werden vlt auch Leitungen hinzugelegt/entfernt, wenn Umbauten/Erweitungen anstehen. Und gelegentlich kann bei solchen Kabelzugarbeiten auch ein unbemerkter Schaden an der Isolierung der bereits liegenden Leitung entstehen, wenn die Monteure nicht aufpassen. Allein aus diesen Gründen ist meines Erachten entsprechende Kabeltragesysteme am Potentialausgleich anzuschließen... Und ich würde sogar privat Metallkanäle erden. Einfach um auf Nummer sicher zu gehen... Dienstlich installiertes wird bei uns sowieso grundsätzlich geerdet, wenn es Metall ist.

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Grundsätzlich nicht bzw. nur in Sonderfällen, ungeachtet der Norm kann das aber vertraglich vereinbart bzw. im LV des Planers gefordert werden.