„Erbsäufer“ während der NS-Zeit?

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Am 14.7.1933 war das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GVeN) erlassen worden.

Das Gesetz kannte 9 Formen von Erbkrankheit: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch- depressives Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher "Veitstanz", erbliche Blindheit oder Taubheit, schwere erbliche körperliche Mißbildung und schwerer Alkoholismus ("Erbsäufer").

Den Begriff gab es allerdings schon um 1900