E.on Ärger?

1 Antwort

Entweder hast du eine Forderung oder eine Gutschrift.

Warum rufst du EON nicht einfach mal an, heute hat doch jeder Bundesbürger mindestens ein Smartphone. Dann wäre die Sache geklärt.

Kann es sein, dass zwei Konten auf deinen Namen bei EON laufen?

Diana323241 
Fragesteller
 19.06.2022, 15:23

Ja das habe ich....und ja ich habe versucht den Sevice telefonisch Sprachcomputer ,Warteschleife .....Fax und per Post ..zu Informieren .!!! Ich möchte nur wissen wo der Fehler ist ...?!

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ThomasM1982X  19.06.2022, 15:28
@Diana323241

Na wenn bei EON zwei Konten auf deinen Namen und deine Adresse laufen, werden die wohl etwas durcheinander gebracht haben. Oder läuft ein Vertragskonto auf deine Wohnung und das andere Konto auf eine Zweitwohnung oder auf einen Garten? Irgendwo muss ja ein Unterschied sein? Im Normalfall hat man ja nur ein Vertragskonto bei einem Stromversorger, nämlich auf die eigene Wohnung. Da ich die genauen Einzelheiten nicht kenne, kann ich dir natürlich nicht mehr dazu schreiben.

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Diana323241 
Fragesteller
 19.06.2022, 15:38
@ThomasM1982X

Ich Wohne zur Miete ...fristgerecht gekündigt und umgemeldet... bei E.on angerufen die neue Adresse gemeldet...ein neues Vertragskonto bekommen und die Bestätigung das das alte Konto gelöscht wurde ....Eine Guttschrift vom alten Vertragskonto erhalten....Ich kann den Fehler nicht finden...!!!!

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Diana323241 
Fragesteller
 19.06.2022, 15:29

Und es bestand ein altes Vertragskonto(zum 30.September gelöscht) und das jetzige mit der neuen Wohnung....

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ThomasM1982X  19.06.2022, 15:43
@Diana323241

Zum 30. September hast du die Gutschrift bekommen für den Abrechnungszeitraum vor September. Damit ist das alte Vertragskonto ausgeglichen, Schulden gibt es also nicht.

Für den Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2022 ist ein Quartal. Scheinbar rechnet EON bei dir quartalsweise ab und schickt dir alle 3 Monate eine Rechnung. Wenn die natürlich nicht beglichen wird/wurde übergeben die das an ein Inkasso. Hast Du Kontoauszüge, die die Überweisung der genannten Ursprungsforderung von EON belegen? Wenn ja, hast du alles bezahlt und es besteht keine Forderung mehr, das müsstest du dann dem Inkassonternehmen mitteilen. Dann bist du aus dem Schneider.

Hast du nicht bezahlt, dann solltest du die offene Forderung jetzt unverzüglich dem Inkassounternehmen überweisen, sonst beantragen die einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Ist eine Forderung erst mal an ein Inkassounternehmen abgetreten worden, ist nur noch das Inkassounternehmen für dich zuständig, EON ist raus aus der Sache, die haben das Geld schon vom Inkassounternehmen bekommen.

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Diana323241 
Fragesteller
 19.06.2022, 15:59
@ThomasM1982X

Ok Danke für deine Antwort...Das Inkassobüro hat von mir die E.on Unterlagen zu gesendet bekommen nur nicht die Kontoauszüge...dachte das wäre ersichtlich wenn ich die Bestätigung und Vertragskonten sende ...und nein ich habe und zahle einen Monatlichen Abschlag der mir für die kommenden Monate zu geschickt wurde( neue Vertragskonto)....

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ThomasM1982X  19.06.2022, 16:06
@Diana323241

Mit EON hast du jetzt in diesem Fall nichts mehr zu tun, es interessiert EON jetzt auch nicht mehr was du ihnen zuschickst. Du musst jetzt dem Inkassounternehmen beweisen, dass du die noch offene Forderung beglichen hast, das machst du mit deinen Kontoauszügen, wo draufsteht, das die offene Forderung die EON an dich hat, bezahlt wurde.

Die monatlichen Abschläge laufen parallel weiter. Rechne aber damit, das demnächst eine neue Quartalsabrechnug von EON kommt. Spätestens zum Juli 2022. Auch die muss bezahlt werden. Sonst hast du dasselbe Problem mit dem Inkassounternehmen erneut.

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Diana323241 
Fragesteller
 19.06.2022, 16:21
@ThomasM1982X

Ja das verstehe ich nur zahle ich nicht für ein altes Konto und eine Wohnung die ich nicht mehr Miete ....

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ThomasM1982X  19.06.2022, 18:40
@Diana323241

Wenn das von dir genannte Guthaben sich auf die Zeit in deiner alten Wohnung bezieht, dann ist alles gut. Das ist dann auch erledigt. Da musst du auch nichts weiter bezahlen.

Mir ging es vorrangig um die letzte Rechnung, die die dir vom Inkasso angemahnt wird - vom Januar 2022.

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