Entschädigung ( Flug, Gepäck)?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein 80%
Ja 20%

1 Antwort

Nein

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt ab 2-3 Stunden Flugverspätung, dabei ist relevant wann die Tür am Gate geöffnet wird. Für alles danach gibt es nichts. Da du nicht in der EU gestartet bist gäbe es das aber auch nur, wenn es ne in der EU ansässige Airline ist.

Inkognito-Nutzer   28.10.2023, 12:15

Ah ok Danke , schade aber naja

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