Enkel Erbrecht?

6 Antworten

Ein klares nein. Enkel sind Verwandte zweiten Grades und haben keinerlei Erbanspruch. Bevor Enkel erben, müssen der Ehepartner alle Kinder sowie Geschwister, verstorben sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben Enkel nur dann, wenn der Elternteil, der die Verwandtschaft zu den Großeltern begründet, bereits verstorben ist. 

Enkeln steht glücklicherweise kein Pflichtteil zu.

Nicht wenn noch Kinder da sind, nein. (Nur dann wenn sie die Nächsten in der Erbfolge wären)

nur wenn es der einzige wäre der überhaupt noch als erbberechtigt übrig wäre