Elterngeld Nachzahlung wird ARGE angeboten?

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Außerhalb einer Alg2-Bewilligung darf die ARGE natürlich nichts anrechnen oder fordern.

Da dein Fall aber insgesamt etwas komplizierter zu sein scheint und es auf Details - in der chronologischen Abfolge, in den Wortlauten der Bescheide, den Berechnungen, laufende Darlehen bei der ARGE .. - ankommt, musst du unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht vor Ort aufsuchen

Die ARGE hat uns kein Darlehen gegeben,habe es aufstockend zu meinem Lohn bekommen. Wir sollten Kinderwohngeld beantrag im Mai und das haben wir im Mai auch getan,wurde aber abgelehnt,weil die Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Ansonsten habe ich immer mitgewirkt,alle Abrechnungen sofort abgegeben,ect. Unsere Sachbearbeiterin hat geschludert. Hier ein Beispiel: Ich war persönlich da und Sie wollte meine Stromabrechnung von 2007/2008 haben,,da diese angeblich fehlte. Daraufhin habe ich diese kopiert und in den Briefkasten der Arge geschmissen,am nächsten Tag. 1 Woche später bekomme ich einen Brief,dass die Abrechnung immernoch fehlte. Insgesamt musste ich diesé Abrechnung 3 mal abgeben. Daraufhin bekam ich dann Bescheid es würden mir 243 euro abgezogen,wegen Guthaben auf der Abrechnung. Gott sei dank hatte ich den damaligen Bescheid (von 2008) noch und hab ihr den dann gegeben,denn das Guthaben wurde mir da schon abgezogen. Soviel zur Mitwirkungspflicht. Ich habe echt immer alles abgegeben.

ja darf sie.... unsere kleine kam am 13.02.2011 zur welt...bis zum10.03 war mein mann arbeitslos, ab den 01.04 wollten wir dann keine bezüge mehr vom amt und jetzt warten wir auf die elterngeld nachzahlung von 547 euro, das jobcenter hat angerufen und gesagt das wir 394euro ausgezahlt kriegen und das sie den rest einbehalten, obwohl ich nur das elterngeld beantragt habe und keinen cent von dem jobcenter gesehen habe, weil ich erst 3monate sperre wegen kündigung und dann mutterschutz 6wochen vor und 8 wochen nach der endbindung(bis 13.04)und ab den 01.04 haben wir bei der arge gesagt das wir keine bezüge mehr wollen. und trotzdem dürfen die mir geld abziehen, wegen krankengeld und so... naja

Wenn wegen fehlender Mitwirkung die ARGE für ausstehende andere Sozial-Leistungen in Vorleistung gegangen ist, lässt sie sich den Anspruch selbstverständlich abtreten. Dann ist die Nachzahlung in Höhe dieser Vorleistung weg. Wer hat euch denn ander notwendigen Mitwirkung gehindert? So schwierig dürfte das doch nicht sein.