Eltern sind alt und unzurechnungsfähig mit pflegestufe?
Hallo zusammen
mein Vater ist seit fast 10 jahren auf den rohlstuhl. Er hatte einen schlaganfall. Meine Mutter (glauben wir) ist wahrscheinlich auch krank, möchte es aber nicht sagen. Sie ist sehr geheimnisvoll. Auf jeden Fall kriegen beide um die 1500-2000€ und es ist nach 3-4 Tagen komplett weg! Sie sind beide extrem spielsüchtig und die sehen nichts ein. Also unzurechnungsfähig, aber extrem. Meine Mutter ist auch als Betreuer eingetragen aber ich habe das Gefühl dass das ,,kein betreuen" ist bzw es ist die tatsache.
wie kann ich es begutachten lassen, damit ich alles ,,steuern" kann. Mit reden ergibt es kein sinn, weil die es bestreiten. Ich habe sie mehrfach auch erwischt in spielotheks. Die sitzen dann den ganzen Monat. Warten bis wieder Geld kommt und wieder ist es weg. Ich würde gern den Papierkram erledigen und das Geld. Weil die kümmern sich wirklich um gar nichts. Fokus ist nur spielothek. Die würden sogar ihr letztes geld ausgeben für spielothek, statt essen.
Vatee ist pflegebedürftig. Ich glaube pflegegrad 3? Läuft über AOK. Also die bekommen von Krankenkasse und vom Staat Geld.
bin über wirklich jede kleinigkeit dankbar.
5 Antworten
Du kannst beim Betreuungsgericht eine Anregung bzw einen Antrag einreichen. Dann wird geprüft, ob eine Betreuung notwendig ist. Sollte das der Fall sein, dann ist aber nicht sicher, ob Du das wirst.
Gibt es eigentlich einen Pflegedienst für deinen Vater? Also z.B Diakonie oder eine andere Organisation?
Es hat jeder das Recht auf Verwahrlosung und auch Sozialleistungen dürfen nach eigenem Ermessen verwendet werden. . Spielsucht ist eine Krankheit - aber keine Ausgangslage dafür, dass die Person von einem Richter für geschäftsunfähig erklärt wird.
https://www.check-dein-spiel.de/hilfe-fuer-angehoerige/was-koennen-angehoerige-tun/
Wären es meine Eltern - würde ich zunächst mit Überzeugungsarbeit beginnen. Vielleicht überlassen sie dir ja zum Beispiel die Bürokratie freiwillig. Mach Ordnung, formuliere Anträge und lass sie unterschreiben.
Wenn deine Mutter mit der Pflege überfordert ist oder deinen Vater vernachlässigt - kannst du dies über den medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen. Das Pflegegeld - steht deinem Vater zu, der kann es deiner Mutter oder dir überlassen oder eben einem Pflegedienst.
Falls die Eltern tatsächlich spielsüchtig sind - wäre mein erstes Augenmerk auf der Mietzahlung. Lass dir die Kontoauszüge zeigen.
Nach deinem Profil hast du dein eigenes Leben noch nicht auf der Reihe - vielleicht solltest du damit beginnen?
Wenn du jetzt das Betreuungsverfahren anleiern willst - gehe ich davon aus, dass dies in einer vom Gericht bestellten Betreuung endet. Vielleicht wird diesem dann auch die Aufenthaltsbestimmung zugesprochen?
Das Pflegegeld - steht deinem Vater zu, der kann es deiner Mutter oder dir überlassen oder eben einem Pflegedienst.
Das kommt auf die Form der Leistung an. Das reine Pflegegeld schon. Mit der Sachleistung oder Ersatzleistung sieht das evtl anders aus.
Trotzdem steht der Weg für eine Betreuungsanregung offen.
Spielsucht ist nicht gleichbedeutend mit unzurechnungsfähig. Sie haben ein Recht drauf, mit ihrem Geld dumme Entscheidungen zu treffen.
Es gibt Betreuer für finanzielle Angelegenheiten, aber dafür muss die Person nicht in der Lage sein, zu verstehen, was Finanzen verwalten bedeutet. Deine Eltern scheinen das zu können. Sie wissen, wann das Geld alle ist, und hören mit dem ausgeben auf.
In dem Fall kommt es wahrscheinlich auch darauf an, ob und wie die Pflege des Vaters gewährleistet wird.
Beim Betreuungsgericht anrufen und denen (sachlich) sie Situation erklären
Wollte noch dazu sagen, dass du nicht darauf bestehen solltest, dass du die Betreuung bekommst. Das macht nämlich den Eindruck beim Gericht, als möchtest du deine Eltern entmündigen, was keinen guten Eindruck macht.
Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch ganz gut, wenn du die Betreuung nicht hast, dann können deine Eltern dir weniger vorwerfen. Und du hast emotional einen besseren Abstand. „Einfluss“ kannst du trotzdem nehmen, indem du mit dem Berufsbetreuer zusammen arbeitest.
Erstmal bei der Betreuungsbehörde der Kommune oder des Landkreises beraten lassen. Das ist deren Aufgabe.