Eltern machen sich strafbar, wenn minderjährige unterschiedlichen Geschlechts übernachten; von wegen Kupplung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Nein, solche Kuppelei-Gesetze gibt es schon lange nicht mehr. Übernachten von Kindern und Jugendlichen ist kein Problem.
  • Eltern können sich ggf strafbar machen, wenn sie sexuelle Handlungen von Kindern (also unter 14 Jahren) fördern oder billigen. Ab 14 ist auch das gar kein Problem und Jugendliche über 14 dürfen problemlos zusammen übernachten und dabei auch sexuelle Handlungen vollziehen, sei es nur Kuscheln bis hin zu Sex.
  • Das bloße gemeinsame Übernachten ist aber auch bei Kindern kein Problem. Sehr viele Kinder übernachten bei Freunden und Freundinnen und solange es nicht zu sexuellen Handlungen kommt, ist dies ganz normales Sozialverhalten bei Kindern.

Ja, früher gab es den Tatbestand der Kuppelei.


In der heutigen Zeit ist sowetwas aber haltlos. Selbst wenn es den Paragraphen noch geben sollte (wurde der noch nicht abgeschafft..?), so würde eine Anzeige nicht aufgenommen werden und das ganze wäre folgenlos.



http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__180.html

Den Kuppelei-Paragrafen gibt es nicht mehr. Allerdings leisten sie evtl Vorschub für Missbrauch von Jugendlichen

ist das so ?  hab ich noch nie gehört ---- gibts da fälle -- und wer hat die eltern angezeigt und wie hoch war die strafe ?

xDeathWishx 
Fragesteller
 06.09.2015, 15:43

Eben. Davon, habe ich nämlich auch nie gehört.

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ThomasAral  06.09.2015, 15:46
@xDeathWishx

ja weil wenn die eltern die anderen anzeigen, zeigen sie sich ja quasi gegenseitig an ... also müsste das ja wohl ein nachbar gewesen sein der das macht und aber details kennt

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