Eltern lassen mich zu Studienbeginn nicht ausziehen?

Rasentraktor007  20.03.2024, 17:52

Dann kannst Du Ende April ausziehen, was Deine Mutter nicht verhindern kann.

Stell einen Antrag auf Abzweigung des Kindergelds an Dich.

vanilleschnitte 
Fragesteller
 20.03.2024, 17:53

Was ist das? Also das mit dem Kindergeld

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierig. Je nach Studium kannst Du Dir vielleicht selbst eine Wohnung durch einen Nebenjob finanzieren. Das ist auch nicht einfach, aber wäre eine Option. Je nach dem wie viel Deine Eltern verdienen, kannst Du Dich auch für Bafög bewerben und auch darüber ein eigenes WG Zimmer finanzieren.
Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass Deine Eltern Dich nicht so behandeln wie mit 15. Wenn Du volljährig bist, haben sie dazu ganz einfach kein Recht mehr. Klar, im Falle eines weiteren Zusammenlebens muss man hier und da Kompromisse finden, aber Hausarrest oder Sperrstunde oder ähnliches geht nicht für erwachsene Menschen und auch wenn das unangenehme Gespräche werden, musst Du das Deinen Eltern klarmachen, bzw. Dich im Zweifel über solche Regeln hinwegsetzen.

Vielleicht kannst Du auch aufzeigen, dass auch bei gewisser geographischer Nähe zwischen Elternhaus und Uni auch die Anreise Geld und Zeit kostet und sich negativ auf Deine Studienleistungen auswirken wird. (Muss ja nicht stimmen, aber zumindest kann man das Argument mal setzen)

Wünsche Dir so oder so alles Gute in der Situation, und dass Du dem toxischen Verhalten nicht mehr Lange ausgesetzt sein wirst!

Als erstes stellst du einen Antrag auf BAföG. So siehst du schon mal, ob du finanzielle Mittel hättest um auszuziehen. Würde dir BAföG in voller Höhe bewilligt werden, dann kannst du mit einer eigenen Wohnung dann einen Änderungsantrag stellen und entsprechend mehr BAföG beziehen. Dazu kannst du dann mit eigener Meldeadresse das Kindergeld auf dich abzweigen lassen. Wenn du dann noch einen Minijob hast, dann müsstest du gut über die Runden kommen.

Solltest du aufgrund des Einkommens der Eltern aber keinen Anspruch auf BAföG haben, dann wird es schon schwieriger. Wohngeld bekommst du nämlich nicht! Da du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast (selbst wenn du kein BAföG bekommst).

Und Unterhalt von den Eltern steht dir auch nicht zu, da sie dir Zuhause Kost und Logis anbieten. Bliebe also nur Minijob plus Kindergeld und das reicht nicht für eine eigene Wohnung oder ein Zimmer!

Du kannst dich auch nach einem Studienkredit erkundigen, wenn es kein BAföG gibt.

Ausziehen: wenn es sein muss dann zur Not auch in einer Nacht- und Nebelaktion!

Sieh zu, dass du schon mal deine persönlichen Unterlagen zusammen kramst. Also Geburtsurkunde, Kindergeldnummer, Zeugnisse etc.

Dann einfach nur noch Taschen packen mit deinen Sachen und weg!

Aber wie gesagt: du musst dir eben selbst ein Zimmer im Studentenwohnheim auch leisten können.

Deine Mutter kann dich weder in der Wohnung festhalten, noch kann sie dir irgendwas "befehlen", sobald du volljährig bist. Bestehe darauf, dass du deine Sachen selbst wäschst. Bestehe darauf, dass sie dich nicht mehr wie ein Kleinkind behandelt. Mache ihr klar, dass sie dich mit ihrem Verhalten aus dem Haus und ihrem Leben treibt.

Solange du dort wohnst, gelten natürlich ihre Regeln. Nur das beinhaltet eben NICHT, dass du um 22.00h Zuhause sein musst. Bleib einfach weg! Was will sie machen? Dich rauswerfen? Umso besser, denn DANN wären sie dir zum Barunterhalt verpflichtet bei Leistungsfähigkeit.

Verweigern sie die Mithilfe beim BAföG Antrag (du kannst ja sagen, dass du BAföG beantragen willst um dich an den laufenden Kosten zu beteiligen), dann stelle einen Antrag auf Vorausleistung.

Vielleicht reicht auch schon ein Blick in die Einkommensunterlagen deiner Eltern, zusammen mit einem BAföG Rechner, um heraus zu finden, wie deine Chancen auf BAföG generell stehen.

Du willst studieren. Du wirst volljährig.

...oder mit Haustür zusperren dass ich nicht raus kann...

Also fange an eigenverantwortlich zu handeln und lasse dir nichts mehr verbieten von ihr. Und sollte sie dich einsperren, dann ruf bei der Polizei an! Ganz ehrlich: was sie da treibt grenzt ja schon an Freiheitsberaubung!

Du bekommst dein Kindergeld, Wohngeld müsste dir auch zustehen. Ob du ein Zimmer im Studentenwohnheim bekommst, hängt von der Nachfrage ab. Im Moment dürfte diese größer sein als das Angebot. Als studentische Aushilfe würdest du dir etwas Geld dazuverdienen. Offen sind die Fragen nach dem BAföG und nach dem Unterhalt durch die Eltern. Hier solltest du dich wirklich von einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Deine Eltern würde ich gar nicht erst fragen - die Antwort kennst du bereits.

Alles Gute!

Es geht nicht in meinen Kopf.

Wenn du 18 bist, kannst du machen, was du willst. Warum im Namen aller Entitäten, an die ich nicht glaube, sollte einen das auch nur eine einzelne Nanosekunde interessieren, was die Eltern dazu sagen? Ich habe mir mit 14 schon nichts mehr sagen lassen und du bist volljährig und lässt dich herumkommandieren. Ich verstehe es beim besten Willen nicht. Wenn du ausziehen willst, zieh aus, da kann deine Mutter sich auf den Kopf stellen und kopfüber la paloma tanzen. Du bist volljährig und kannst tun und lassen, was du willst. Wenn sie dich gegen deinen Willen festhält und du volljährig bist, ist das Freiheitsberaubung, das ist eine Straftat. 110 rufen, Thema beendet. 

Sini13  20.03.2024, 17:57

Sie hat ja schon gesagt, dass sie nicht viel Geld hat...

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Kbeacker  20.03.2024, 17:59
@Sini13

Dann wäre der erste Schritt eine WG und/oder ein Termin beim Arzt, wo man sich bescheinigen lässt, dass die Wohnsituation sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Damit könnte man dann zum Sozialamt. Andernfalls einfach darauf scheißen, was die Eltern labern, was wollen sie tun? Sie sind unterhaltspflichtig bis 25.

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Kessie1  20.03.2024, 18:29
@Kbeacker

Sie sind unterhaltspflichtig bis 25.

Nein! Im Unterhaltsrecht gibt es erstens keine Altersgrenze und zum anderen müssen die Eltern in dem Fall keine eigene Wohnung finanzieren.

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Kbeacker  20.03.2024, 18:39
@Kessie1

Da korrigiere ich mich.

Bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind sie unterhaltspflichtig. Dieser ist hier noch nicht vorhanden. Und das mit der Wohnung habe ich auch nie gesagt. Ich sagte, unterhaltspflichtig. Natürlich muss sie sich in dem Fall auch ans Sozial-/Arbeitsamt wenden.

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Kessie1  20.03.2024, 18:55
@Kbeacker
Natürlich muss sie sich in dem Fall auch ans Sozial-/Arbeitsamt wenden.

Die sind nur nicht zuständig. Die Kosten für die eigene Wohnung für junge Leute bis 25 werden nur in absoluten Ausnahmefällen vom Jobcenter übernommen. Psychische und physische Gewalt wären solche Ausnahmen. Ob das hier wirklich zutrifft oder aber auch zweifelsfrei dargelegt werden kann, sei mal dahin gestellt.

Eine simple Bescheinigung von einem Arzt ist in der Regel nicht ausreichend. Zumal hier der Fragesteller sicherlich auch damit beginnen sollte sich gerade zu machen. Sperrt Mutti die Haustür zu: Polizei anrufen wegen Freiheitsberaubung. Wird Mutti handgreiflich: Anzeige erstatten.

Das sind dann so Belege, die beim Jobcenter das Ganze durchaus beschleunigen könnten mit der Zustimmung zur Kostenübernahme.

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Du hast das Recht auszuziehen. Du bist erwachsen und kannst machen was du für richtig hälts . Ich bin 52 Jahre alt und habe einen Narzisst als Vater. Wir leben zwar nicht zusammen aber ich weiß wie du dich fühlst. Wo liegt das Problem wenn du deine eigenen Wege gehen möchtest ? Zieh aus wenn du das möchtest. Sag ihr Klipp und klar das du kein Kind mehr bist und du immer noch in der Nähe wohnst und nicht 1000 Kilometer entfernt. Und sie sich keine Sorgen machen muss .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung