Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Unterhalt, Frage...? Folgende Situation:?

7 Antworten

Auch wenn du es wahrscheinlich nicht hören willst, aber die Eltern sind nicht für das Leben der Tochter zuständig. Entweder sie unterstützen sie oder nicht. Das ist aber nicht die Entscheidung der Tochter.

Sie hat ein Kind und sie ist, aus welchen Gründen auch immer alleine erziehend. Es werden auch bessere Jahre kommen wo sie wieder arbeiten kann, weil das Kind größer wird. Und dann sieht es auch finanziell besser aus.

Es ist nun mal so, dass man oft nicht im Luxus schwelgt, wenn man vom Amt leben muss. Aber Alleinerziehende bekommen meines Erachtens auch hier mehr Unterstützung als Familien wo nur ein geringes Einkommen vorhanden ist.

Wenn ihr Eltern "geizig" sind, dann ist es ihr gutes Recht. Ihr Geld und ihre Entscheidung was sie damit machen.

Kann man sich drüber aufregen, bringt aber nichts!

Die Kindsmutter sollte sich vielleicht von ihrer Erwartungshaltung lösen, dass die Eltern ihr was abgeben. Sie kann den Kontakt abbrechen, wenn sie dies als untragbar ansieht. Oder sich mit ihrer eigenen Situation eben arrangieren und es als gegeben hin nehmen.

Ich finde jedenfalls nicht, dass die Eltern eine moralische Verpflichtung haben. Die Tochter ist alt genug um mit ihrer Situation umzugehen.

Und die Eltern kann sie auch nicht zum Unterhalt verpflichten! Weswegen auch? Sie bekommt staatliche Unterstützung und muss damit klar kommen.

Und was sie tun kann: arbeiten gehen, Kind in die Kita, sich einen reichen Freund suchen...

Und der von dir angesprochene Großelternunterhalt betrifft max. den Enkel. Aber der bekommt ja scheinend vom Kindsvater Unterhalt und somit ist das Thema erledigt.

Im übrigen kennt man bei dieser Story auch nicht alle Hintergründe. So liest es sich jedenfalls nur so: verschwenderische Großeltern mit jammernder Tochter.

AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 11:50

Es wäre Schade den Kontakt einstellen zu müssen.

Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Damit meine ich Eltern und Großeltern in dem Fall.

Die Tochter bzw die alleinerziehende möchte nur leben. Was ihre Eltern mit dem Geld machen ist richtig deren Entscheidung.

Es war auch die Entscheidung der Großeltern damals zu helfen und finanziell zu unterstützen was ich normal finde.

In welchem Umfang da kann man drüber diskutieren.

Der Tochter geht es in dem Fall hinter dieser vermeintlichen Forderung darum wertgeschätzt zu werden was sie auch ihrem Kind migibt weil es ihres Erachtens wichtig ist seinen Kindern bereits ab Kindesalter ein Gefühl der Wertschätzung zu geben. Sie behandelt ihr Kind mit Wertschätzung und erfüllt ihm mögliches was nicht ganz einfach ist, da Sie ja selbst nicht viel hat. Ihr Kind wächst geliebt auf im Gegensatz zu ihr.

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Kessie1  10.01.2023, 11:51
@AaaEeeWhat

Das mag ja auch die Ansicht der Tochter sein, stellt aber immer noch keine rechtliche Grundlage dar.

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AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 12:00
@Kessie1

Habe hier bereits mehrfach das Gesetz der Unterhalsleistungem von Großeltern erwähnt. Was meinst du denn warum es so ein Gesetz gibt indem die Großeltern zum Unterhalt ihrer Erwachsenen kinder bzw minderjährigen Enkelkinder verpflichtet werden könnem. Meines Erachtens ist dieses Gesetz genau für solche Großeltern die nicht warmherzig oder fair ihren Kindern uns Enkelkindern gegenüber treten obwohl sie mehr als genug selbst haben und obwohl sie früher selbst vielfach Hilfe von ihren Eltern hatten

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AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 12:06
@Kessie1

Da dir offenbar mehrere Grundlagen fehlen um meinen Kommentar richtig nachvollziehen zu können. Belassen wir es dabei. Ich weiß Bescheid und bin informiert sonst täte ich nicht darüber schreiben.

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Kessie1  10.01.2023, 12:10
@AaaEeeWhat

Klar doch :-)... Du bist anscheinend diejenige die nicht verstehen will!

Großelternunterhalt ist NACHRANGIG. Das ist kein Wunschkonzert der Mutter, die vom Vermögen der Eltern profitieren will.

Aber da du ja so prima Bescheid weißt was Unterhalt und die rechtlichen Grundlagen betrifft, belassen wir es gerne dabei...

Und was deinen Kommentar betrifft: nur weil du mit den Kindern nicht gut leben kannst und dich darüber ereiferst, dass die Eltern ja so geizig sind, schafft dies immer noch keine rechtliche Grundlage die auf deinen Fall anzuwenden wäre. Glaube es oder lasse es...

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Eine ziemlich wilde Story mit einer ganz einfachen Auflösung:
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt eindeutig die gegenseitige Unterhaltspflicht in gerader Linie, also (Groß)Eltern für (Enkel)Kinder und umgekehrt, aber eben nicht für Geschwister.

AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 09:04

Für Geschwister wurde auch nicht gefragt. Es geht hier im Kern ganz offensichtlich um die alleinerziehende Mutter und das unfaire Verhalten ihrer Eltern.

Einfach nochmals genau durchlesen

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Agamemnon712  10.01.2023, 09:07
@AaaEeeWhat

Einfach die Fragebeschreibung soweit kürzen, daß nur das Wesentliche drinsteht :)

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HugoHustensaft  10.01.2023, 09:07
@AaaEeeWhat

Brauche ich nicht, die Unterhaltspflicht ist eindeutig: Wenn die alleinerziehende Mutter für ihren Lebensunterhalt nicht aufkommen kann, sind die Eltern unterhaltspflichtig - lebenslänglich.

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Agamemnon712  10.01.2023, 09:11
@AaaEeeWhat
Eine Familie, wohlhabende Großeltern haben viel finanzielle und materielle Unterstützung von ihren eigenen Eltern erhalten.zb Haus, Auto, Wertpapiere etc.

Solche "Roman"-Teile sicherlich nicht.

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kugel  10.01.2023, 09:46
@HugoHustensaft

Die klagende Mutter bezieht sowohl Unterhalt als auch hilfe vom Amt.

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HugoHustensaft  10.01.2023, 09:47
@kugel

Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? Den Unterhaltsvorschuss holt sich das Amt zurück. Und dann wären da noch die Regelungen, welche den Unterhaltsverpflichteten natürlich angemessene Selbstbehalte für den eigenen Bedarf einräumen.

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Du willst Schmerzensgeld von dem, der dich sexuell missbraucht hat? Wirst du in diesem Fall nie bekommen!

Zieh weit, weit weg und kümme dich um dich und dein Kind!

Und such dir ganz dringend eine Traumatherapeutin!

Wenn du alleine dein Leben in den Griff bekommst, dann kannst du stolz auf dich sein, du wirst stark und es macht dich frei! Dann wird Liebe in dir fließen und der Rest kommt dann von ganz alleine :)

Ich stelle mal eine gsnz harte Frage: Warum können alleinertiehe Mutter nicht einer Arbeit nachgehen?

Ich kenne so enige Mütter mit zwei bis vier Kindern, die spätestens sechs Wochen nach der Entbindung wieder voll arbeiten gingen, und das sogar im Schichtdienst (früh, spät, Nacht, auch an Wochenende und anFeierabend). Die dazugehörigen Väter sind beruflich oft unterwegs. Familie kann nicht helfen, da verstreut in der ganzen Welt verstreut lebend.

Um es kurz zu machen: Eltern könnten uns dürfen ihren erwachsenen Kindern helfen, auch wenn möglich finanziell. Aber Kinder sind zunächst einmal für ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder / Enkel zuständig ... ohne Hilfe ihrer (Groß-)Eltern, selbst wenn diese "reich" sein sollten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Elli113  10.01.2023, 09:38
spätestens sechs Wochen nach der Entbindung 

Aber sicher nicht in Deutschland. Denn hier gilt der Mutterschutz bis acht Wochen nach der Geburt und der Arbeitgeber DARF in dieser Zeit die Frau NICHT beschäftigen.

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Fotografin1958  10.01.2023, 09:49
@Elli113

In Deutschlandvmag das sein, gilt aber nicht füt Selbstäändige, außer-Tarif-Bescäftigte und im Ausland.

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Elli113  10.01.2023, 09:55
@Fotografin1958
spätestens sechs Wochen nach der Entbindung wieder voll arbeiten gingen, und das sogar im Schichtdienst (früh, spät, Nacht, auch an Wochenende und anFeierabend).

Und wie viele Selbstständige arbeiten im Schichtdienst?

Ob Tarif oder nicht, spielt keine Rolle. Das Mutterschutzgesetz greift in jedem Fall.

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Fotografin1958  10.01.2023, 10:11
@Elli113

Gastronereich, Ärzte (auch selbstänsig tätige haben Bereitschaft, manche Handwerker (Eliktriker, Klempner).

Meine Nichte war vor wenigen Jahren (damals noch angestellt im Krankenhaua, da in Forrbildung zur Fachärztin) sechs Wochen nach der Entbindung wieder auf ihrem Posten.

Sollte sich etwas geändert haben, bin ich nicht auf dem Laufenden. Für "Aussertarifliche" galten dsmals auch noch ganz spezielle Regeln

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Elli113  10.01.2023, 10:26
@Fotografin1958

Das war dann ein grober Verstoß gegen §3 Abs. 2 MuSchG, das keineswegs erst seit gestern gilt.

Das Mutterschutzgesetz trat am 6. Februar 1952 in Kraft und seitdem ua ergänzt durch die Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie. Diese definiert seit 1992 europaweit Mindeststandards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.

In selbiger ist in Art. 8 Abs. 1 ein Mutterschaftsurlaub von 14 ununterbrochenen Wochen um die Geburt herum festgeschrieben.

Der Verstoß kann gem. §32 Abs. 2 MuSchG mit einem Bußgeld von bis zu 30.000€ geahndet werden.

Und wie gesagt: Es gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. §7 Abs. 1 SGB IV, ob sie nun Tarifbeschäftigte sind oder nicht.

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Schwierige Situation, aber die Eltern und Großeltern stehen in keiner Verpflichtung der Tochter gegenüber, wenn sie bereits Volljährig ist. Wenn die eigene Familie nicht hilft, würde ich mich ganz abkapseln und mich selbst irgendwie über Wasser halten

AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 08:55

Es gibt Großelternunterhalt...Ein Moment bitte...

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Dahika  10.01.2023, 09:47
@AaaEeeWhat

Warum fragst du dann, wenn du es doch besser weißt?

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AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 08:56

Hier bitte: Großeltern müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen. Weitesgehend unbekannt ist, dass Großeltern für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel herangezogen werden können. Der Bundesgerichtshof hat dieses zuletzt in einer Entscheidung vom 28.10.2021 (Az. XII ZB 123/21) klargestellt.

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InfamousDude  10.01.2023, 08:58
@AaaEeeWhat

Gibts anscheinend, klingt für mich sehr Schmarotzerhaft, kannst das ja einfordern, die Beziehung mit der Familie wird dadurch wahrscheinlich nicht besser

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AaaEeeWhat 
Fragesteller
 10.01.2023, 09:15
@InfamousDude

Die Beziehung und die Gerechtigkeit sind nicht das gleiche. die Beziehung ist zum.kotzen wenn es keine Gerechtigkeit, kein Fairness gibt.

Schmarotzer sind in diesem Fall wohl eher die geizigen Eltern, Großeltern welche auf freiwilliger Basis nicht unterstützen obwohl dies von ihren Eltern damals auch getan wurde also Sie kennen es nicht anders als dass die Eltern ihre erwachsene Kinder und Enkelkinder (sofern sie in der Lage sind zumindest finanziell und oder materiell) unterstützen

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sassenach4u  10.01.2023, 15:00
@AaaEeeWhat

Großelternunterhalt wäre 1. von BEIDEN Seiten, also auch denen des Kindsvaters. Und dieser greift NUR, wenn beide Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt für ihr Kind selbst aufzubringen. Da der Kindsvater Unterhalt zahlt (der richtigerweise auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet wird) sind alle 4 Großeltern raus aus der Sache.

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