elektr. Fußbodenheizung im Bad mit FI?

2 Antworten

es ist zumindest ratsam


netjessi 
Fragesteller
 29.01.2013, 19:15

also schließ ich daraus das es nicht Pflicht ist !

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Na klar,

seit Mitte der 1980er müssen Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten mit einem FI-Schutzschalter versehen werden. Ältere Häuser haben einen gewissen Bestandschutz. Wenn aber eine elektr. FB-Heizung nachgerüstet wird, dann ist es eine wesentliche Änderung. Und somit wieder Pflicht.

Gruß

PS. Zur Not ist die Vorschrift immer die VDE100


netjessi 
Fragesteller
 29.01.2013, 19:47

von der Sache war sie nicht neu. Wir haben eine Wohnung komplett elektr. Saniert wobei das Bad unberührt wurde ( es war schon neu ! )Allerdings lief sie vorher nicht über FI, also müßte sie meiner Meinung nach auch nicht über Fi laufen . Wir habens ja auch gemacht, da wir ja die ganze Verteilung gewechselt habe , aber mir gehts ja ums Prinzip !

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DietmarBakel  29.01.2013, 20:10
@netjessi

O.K. - das Bad "war schon neu" - heißt wie neu/alt? Wenn ich in einem Haus die Elektrik saniere, ist es eine wesentlich Änderung. Bei einer wesentlichen Änderung sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften zu beachten "Anpassungsverpflichtung". Einzelne Räume können nicht ausgeklammert werden. Anders bei einer Instandhaltungsmaßnahme oder Reparatur einzelner Teile.

Also vom Prinzip: Neue Verteilung (= wesentl. Änderung) - Anpassungsverpflichtung - der FI ist Pflicht.

Gruß

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