Einzelhandelkaufmann 3 Jahr mündlich durchgefallen?

6 Antworten

Dein Chef muss dich weiter als Azubi beschäftigen, denn mit dem Nicht-Bestehen hat sich dein Ausbildungsvertrag gerade um ein halbes Jahr verlängert.

Wenn du den Fehler machen willst, ohne Berufsabschluss in einen Job zu wechseln, dann verzichtest du auf allgemeinverbindliche tarifvertragliche Regelungen. Außerdem müsstest du dich dann später selber zur sogenannten Externen Prüfung anmelden und die Prüfungsgebühr bei der IHK selbst bezahlen. Hier wäre im Übrigen ein Aufhebungsvertrag deines Ausbildungsverhältnisses möglich. Anschließend ein Neuvertrag - sicherlich nochmal mit Probezeit mit wesentlich schlechterem Kündigungsschutz. Finger weg.

Die Prüfungsleistungen der Schriftlichen Prüfung kannst du dir für den nächsten Termin im Winter anrechnen lassen und du musst dann nur nochmal das Fallbezogene Fachgespräch wiederholen.

Solltest du dich später Extern anmelden, wird das sicherlich nicht möglich sein.

Mach das halbe Jahr noch als Azubi weiter und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich solltest Du dass mit der zuständigen Kammer besprechen. Normalerweise ist es so, dass eine Ausbildung dual ist, d.h. Betrieb und Schule.

Wenn Du nun ein Ausbildungsverhältnis nicht verlängerst, endet der Ausbildungsvertrag und somit auch die Möglichkeit, die mündliche Prüfung nachzuholen.

Schlimmstenfalls fängst Du dann in 2 Jahren vor vorn an.

Unabhängig davon: Was nützt es Dir, den Teil der Ausbildung in 1-2 Jahren nachzuholen? Ob Du nun jetzt nur 800 € Vergütung hast oder dann schlimmstenfalls wieder in 2 Jahren, ist doch völlig egal.

Du solltest in die nächste Wiederholungsprüfung im Winter gehen, dann hast Du es hinter dir.

Abschließend noch eines: Wenn Du jetzt deine Prüfung auf übernächstes Jahr verschieben willst und jetzt arbeitest, dann wirst Du dich dann fragen, warum Du die Prüfung überhaupt nachholen solltest. Schließlich hast Du ja einen Job.

Das kann dann aber nach hinten losgehen, weil Du dann kein Facharbeiter bist.

Kläre mit der Kammer, ob Du die Prüfung im Herbst wiederholen kannst, auch wenn Du fest angestellt bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Die abschlußprüfung kann man zb schon anch 6 moanten in den meisten berufen wiedrholen! und dan noch mal 2 oder 5 jahre später wider!

Selbet wen dein chef dich nicht übernimt kanst du nach 6 monaten die prüfung wiederhoeln wen du diese dan bezahlst!

Ublich kannes auch seinda sdu deine auisbildung 6 maonate länger machen kanst um dan an die prüfung wieder teilzunehmen!

larsdark 
Fragesteller
 28.06.2018, 12:17

Mein Problem ist halt ich möchte meine Ausbildung nicht verlängern denn dann verdiene ich nur 800€ für das halbe jahr, und jetzt ist meine Frage wenn ich mich von meine Chef übernehmen lasse kann ich dann die Prüfungen auch in 1-2 Jahren nochmals wiederholen?

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herakles3000  28.06.2018, 12:23
@larsdark

Ja kanst du und das schon in 6 Monaten Aber im Moment kann dein chef dich nur als helfer einstellen!

Aber am besten ist du fragst beide rkamme rnach den wäre zb in 6 moaten schon die prüfung dan aknnes auch so seind as du nur Die mündliche wiedrholen must!

Aber bedenke auch das es sinvol sein kann auch weiter zur berufschule zu gehen und sich auch im mündlichen zu verbessern das geht aber nur als Azubi!

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Wenn dein Chef dich trotzdem übernimmt, kannst du deine Prüfung wiederholen. Erkundige dich mal bei der IHK, wie das geht.

Also Kann ich jetzt das Vollzeit Angebot von meinem Chef annehmen, und die Prüfung extern wann anders machen ?