Einmalige Nebentätigkeit melden?

6 Antworten

Nein das ist nicht nötig, weil es etwas Einmaliges ist und die 250.-- sind eher als ein Trinkgeld anzusehen.

Musst du nicht, interessiert niemanden.

Du kannst ja auch unendgeldlich geholfen haben, geht niemanden etwas an, das du Geld dafür bekommen hast.

Die Meldung sollte vom Arbeitgeber, schon wegen der Unfallversicherung, an die Minijob-Centrale gemeldet werden.

Aus steuerrechtlichen Gründen ist keine Meldung erforderlich. In dem vorliegenden Fall kann es als Nachbarschaftshilfe bewertet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Prinzessle  13.10.2019, 10:21

Ich weiss zwar nicht wie das in Deutschland ist......in der Schweiz ist es so, dass man eh vom Arbeitgeber für Betriebs- und nicht Betriebsunfälle versichert ist.

Es ist also egal ob ich von einer Leiter stürze, während ich jemandem half, der mir dafür ein Trinkgeld gibt, das interessiert niemanden, da es etwas Einmaliges ist und ich dort nicht ständig aushelfe.

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Des Arbeitgeber interessiert das nicht


Kuestenflieger  13.10.2019, 16:11

wenn , dann wären die brauteltern der arbeitgeber .

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Also ich würd sowas nicht melden